Aktuelles

02Sep.

Rekordwerte: Bauland so teuer wie noch nie

Bauland war in Deutschland noch nie so teuer wie im Jahr 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kostete ein Quadratmeter baureifes Land durchschnittlich 199 Euro. Im Jahr 2010 hatte der Quadratmeterpreis noch bei 130 Euro gelegen.Große Preisunterschiede zwischen den Ländern Spitzenreiter sind Hamburg und Berlin mit 1.128,34 bzw. 931,49 Euro pro Quadratmeter baureifes Land. Auch in Bayern und in Baden-Württemberg zahlten Grundstückskäufer im Jahr 2020 mit 349 beziehungsweise 245 Euro besonders viel für einen Quadratmeter. Die vier günstigsten Länder waren Niedersachsen (101,64 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (62,56 Euro), Thüringen (52,77 Euro) und Sachsen-Anhalt (45,64 Euro). Großstädte sind besonders teuer Die durchschnittlichen Baulandpreise steigen zudem mit der Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern kostete ein Quadratmeter Bauland 2020 im Schnitt 71 Euro. In den 14 größten Städten mit mindestens 500.000 Einwohnern mussten Käufer mit durchschnittlich 1.213 Euro das 17-Fache bezahlen. Mehr als drei Viertel (76 Prozent) aller Verkäufe baureifen Landes waren Transaktionen von Grundstücken in Wohngebieten. Hier kostete der Quadratmeter Bauland 234 Euro, in Geschäftsgebieten lagen die Preise mit 242 Euro nur geringfügig höher. Der Quadratmeterpreis in Wohngebieten geschlossener Bauweise lag dabei mit 309 Euro pro Quadratmeter rund 92 Euro höher als in Wohngebieten offener Bauweise (217 Euro). Die offene Bauweise erfordert seitliche Grenzabstände.  

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26Aug.

Eigenheim-Finanzierung: Kreditrechner der Stiftung Warentest

Noch immer sind die Konditionen für die Immobilienfinanzierung günstig: Niedrige Zinssätze gleichen die steigenden Immobilienpreise häufig aus. Bei der Wahl des Kreditinstituts können Käufer viel Geld sparen. In einem aktuellen Artikel zeigt Stiftung Warentest die Möglichkeiten auf. Schritt für Schritt zum Kredit In zwölf Stufen führen die Experten der Stiftung Warentest den Leser zur optimalen Immobilien­finanzierung. Hier lässt sich ausrechnen, wie teuer die Immobilie höchstens sein darf und welche Kreditsumme bzw. monatliche Rate tragbar ist. Zudem stellt die Stiftung Warentest – monatlich aktualisiert – die Zinssätze von insgesamt 70 Banken, Kreditvermittlern und Versicherern zur Verfügung. Ergänzend gibt es einen Über­blick über KfW-Kredite (etwa für energiesparendes Bauen und Modernisierungen), der laufend aktualisiert wird. Große Unterschiede bei den Konditionen Sind die Zinsen in der ersten Jahreshälfte noch deutlich gestiegen, so stagnieren sie nun oder sind sogar gesunken – im Schnitt etwa um einen zehntel Prozentpunkt. Kredite mit zehn Jahren Zins­bindung gibt es derzeit bei den güns­tigsten Anbietern schon ab einem Effektivzins von gut 0,5 Prozent, die sicherere Variante mit 20 Jahren Zins­bindung schon ab 1 Prozent, so die Stiftung Warentest. Gleichzeitig weist sie auf die nahezu unverändert hohen Zinsunterschiede bei den Banken hin: Eine 90-Prozent-Finanzierung mit einem 270 000-Euro-Kredit und 20 Jahren Zins­bindung kostet im besten Fall rund 37.750 Euro Zinsen. Bei der teuersten Bank sind es 69.700 Euro.  

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19Aug.

Heizkostenverordnung: Bundeskabinett beschließt Novelle

Das Bundeskabinett hat die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Mit der Änderungsverordnung werden die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.Geräte zukünftig fernablesbar Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Wenn der Austausch im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder der Aufwand unangemessenen ist, können Ausnahmen gemacht werden. Neue Mittteilungs- und Informationspflichten Gebäudeeigentümer müssen den Nutzenden in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitstellen, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ab dem 1. Januar 2022 müssen diese mindestens monatlich bereitgestellt werden. Darüber hinaus macht die Richtlinie Vorgaben dazu, welche Mindestinformationen die Gebäudeeigentümer den Nutzenden – unabhängig von der Art der Zähler oder Heizkostenverteiler – mit den Abrechnungen zur Verfügung stellen müssen. Diese Vorgaben der Richtlinie werden mit der Änderungsverordnung umgesetzt.  

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12Aug.

Nichtgenehmigte Untervermietung rechtfertigt Kündigung

Wer seine Wohnung an Touristen untervermietet, kann in beliebten Städten hohe Nebeneinkünfte erzielen. Doch Achtung: Mieter, die ihren Wohnraum untervermieten, ohne den Eigentümer zu informieren, riskieren die (fristlose) Kündigung.Mieterin vermietet einzelnes Zimmer Die Mieterin einer 5-Zimmer-Wohnung in Berlin vermietete eines der Zimmer regelmäßig über ein Internetportal an Touristen. Als die Vermieter davon erfuhren, baten sie eine Freundin, dieses Zimmer zu buchen und sprachen im Anschluss eine Abmahnung aus. Die Mieterin löschte daraufhin ihr Profil auf der Vermittlungsplattform, vermietete das Zimmer jedoch weiterhin. Dies erfuhren die Vermieter, da die Mieterin der Freundin eine Telefonnummer gab, falls diese weitere potenzielle Untermieter kennt. Ein weiterer „Tourist“ mietete die Wohnung im Auftrag der Vermieter. Nachdem auch dieser abgereist war, sprachen die Vermieter die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Landgericht Berlin auf Seite der Vermieter Das Landgericht Berlin entschied in der Berufungsinstanz, dass den Vermietern ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zustehe. Zumindest die hilfsweise ordentliche Kündigung sei nach § 573 BGB wirksam. Die unerlaubte Untervermietung stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Die „detektivischen Ermittlungen“ der Vermieter seien grundsätzlich zulässig, da sich die Personen, die die Mieterin beherbergt hat, dort mit Wissen und in Anwesenheit der Beklagten aufgehalten haben, ohne weitere Ermittlungen anzustellen oder in ihre Grundrechte einzugreifen. (LG Berlin AZ 63 S 309/19)  

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05Aug.

Hochwasser: Mieteransprüche bei Unwetterschäden

Die Schäden die durch Hochwasser, Starkregen und andere Unwetter entstehen, betreffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Doch was passiert mit einem Mietverhältnis, wenn die Mietwohnung unbewohnbar geworden ist? Wie sollen sich Mieter und Vermieter verhalten?Reparatur, Instandsetzung & Mietminderung Der Vermieter ist dazu verpflichtet, Wasser abpumpen zu lassen und andere Schäden zu beseitigen. Seine Versicherung haftet für mitvermietete Gegenstände (z. B. Teppichböden oder Einbauküchen), für die Gegenstände des Mieters haftet dessen Hausratversicherung, sofern ein Schutz gegen Elementarschäden vorliegt. Ist die Wohnung nach dem Unwetter zunächst unbewohnbar, kann die Miete um 100 Prozent gekürzt werden. Der Mieter muss dies beim Vermieter anzeigen und ggf. durch Fotos vom Zustand der Wohnung belegen. Wohnung teilweise oder gänzlich unbewohnbar Ist das Gebäude derart zerstört, dass es abgerissen werden muss oder langfristig unbewohnbar bleibt, endet das Mietverhältnis, so der Mieterbund. Der Mieter muss keine Miete mehr zahlen, hat aber auch keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm eine Ersatzwohnung stellt. Bei starker Beschädigung des Gebäudes bzw. der Wohnung ist der Vermieter grundsätzlich zur Reparatur verpflichtet. „Ist dies jedoch wirtschaftlich unzumutbar, spricht man von einem ‚Wegfall der Geschäftsgrundlage‘, die eine Vertragsanpassung erforderlich macht“, berichtet der Mieterbund. Das bedeutet, dass der Mieter entweder eine passende Ersatzwohnung aus dem Wohnungsbestand des Vermieters angeboten bekommt, oder das Mietverhältnis gekündigt werden kann.  

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29Juli

Hochwasser: Nur 46 Prozent aller Privathäuser sind versichert

Nach Angaben der Verbraucherzentralen sind nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung versichert. Diese Schäden werden durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, die in der Regel nicht separat, sondern nur zusammen mit einer Gebäudeversicherung abzuschließen ist.Wozu eine Elementarschadenversicherung? Im Fall von Katastrophen wie aktuell in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zahlt eine normale Gebäudeversicherung nichts. Die gängigen Tarife decken lediglich Brände, Blitzeinschläge, Sturm und Hagelschauer ab. Für z. B. Rückstau durch eine überlastete Kanalisation, Hochwasser oder Starkregen wird die Zusatzversicherung benötigt. In Risikogebieten sind die Kosten für eine solche Versicherung höher oder es wird eine höhere Selbstbeteiligung verlangt. Mieter haben keinen Einfluss darauf, ob und wie ihr Wohngebäude versichert ist. Sie sollten jedoch ihr Hab und Gut über eine Hausratversicherung absichern, die für Schäden an Möbeln, Teppichen, technischen Geräten und anderem Besitz aufkommt. Sorgfalts- und Schadensminderungspflicht Versicherte unterliegen einer Sorgfaltspflicht. So müssen zum Beispiel Fenster und Türen bei Regen geschlossen sein, Rückschlagklappen installiert werden oder Schäden am Gemäuer rechtzeitig repariert werden. Die Schadensminderungspflicht beinhaltet, dass zum Beispiel Wasser so schnell wie möglich abgepumpt werden muss oder Wertgegenstände im Keller nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden dürfen. Im Streitfall kann es ggf. helfen, den Keller regelmäßig zu fotografieren.  

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22Juli

Im Test: günstige Alternative? Sonnenschutzfolien für Fenster

Vor allem Dachgeschossbewohner haben es im Sommer nicht leicht: Die Wohnungen heizen sich auf, häufig sind keine Außenrollos vorhanden und Maßnahmen wie Klimageräte oder -anlagen sind sehr kostspielig. Die Stiftung Warentest hat nun Sonnenschutzfolien getestet. Diese werden von außen an die Fenster angebracht und sollen die Hitze draußen halten. Doch funktioniert das?Folien reflektieren die Sonnenstrahlung Sonnen­schutz­folien werden von außen am Fenster befestigt und bestehen aus mehreren Schichten, die teils hauchdünn mit Metall bedampft sind. Sie reflektieren einen großen Teil der auftreffenden Strahlung – somit dringt die Wärme nicht durch das Fenster. Im Test der Stiftung Warentest ließen stark reflektierende Folien lediglich 13 bis 20 Prozent der Sonnen­strahlen in den Raum und reduzierten die Raumtemperatur merklich. Was ist zu beachten? Mieter müssen mit ihren Vermietern klären, ob die Montage erlaubt ist – im Test ließen sich alle Folien Rückstandslos entfernen. Da die Folien dauerhaft auf dem Fenster bleiben, ist es in der Wohnung etwas dunkler und im Winter auch etwas kühler; es muss also mehr geheizt werden. Vor der Montage sollte zudem geklärt werden, ob Nachbarn durch die Spiegelung gestört werden könnten. Mit etwa 17 bis 63 Euro pro Quadrat­meter sind die Folien vergleichsweise günstig.  

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15Juli

Destatis: Immer mehr Neubauten heizen klimafreundlich

Gut zwei Drittel (68,8 %) der im Jahr 2020 in Deutschland neu gebauten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg dieser Anteil gegenüber 2019 (67,2 %) erneut leicht an.Erneuerbare Energien knacken erstmals 50-Prozent-Marke Im Jahr 2015 wurden noch 61,5 Prozent der neu gebauten Wohngebäude ganz oder zum Teil mit erneuerbaren Energien beheizt. Als primäre, also überwiegend für das Heizen eingesetzte Energiequelle wurden erneuerbare Energien im Jahr 2020 erstmals in mehr als der Hälfte (50,5 %) der insgesamt 112.935 neuen Wohngebäude eingesetzt (2015: 38,0 %). Unter die erneuerbaren Energien bei Heizungen fallen Wärmepumpen (Geothermie oder Umweltthermie), Solarthermie, Holz, Biogas / Biomethan sowie sonstige Biomasse. Die konventionellen Energieträger sind Öl, Strom und Gas. Fernwärme wird in der Statistik weder zu den erneuerbaren noch zu den konventionellen Energieträgern gezählt. Wärmepumpen verzeichnen großen Zuwachs Die wichtigste primäre Energiequelle für Heizungen sind laut Destatis Wärmepumpen. Sie wurden 2020 in 45,8 Prozent der neuen Wohngebäude als Primärenergiequelle genutzt – 2015 waren es noch 31,4 Prozent. Auf Platz zwei folgt das Erdgas: der konventionelle Energieträger wurde in 39 Prozent der neugebauten Wohngebäude als Primärenergiequelle verwendet (2015: 51,5 %).  

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08Juli

Bauen: Hohe Kosten und Rohstoffmangel

Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchte oder die Renovierung seines Eigenheims plant, der spürt die steigenden Preise für ausgewählte Baumaterialien. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise für Baustoffe wie Holz, Stahl oder Dämmmaterialien deutlich. Preissteigerungen von bis zu 83 Prozent Privat Bauende dürften bei den aktuellen Preisen ins Staunen kommen: Konstruktionsvollholz verteuerte sich im Mai 2021 um 83,3 % im Vergleich zum Vorjahresmonat, Dachlatten um 45,7 % und Bauholz um 38,4 %. Doch nicht nur die gestiegenen Holzpreise, auch die Stahlpreise treiben die Kosten auf dem Bau in die Höhe: Betonstahl in Stäben war im Mai 2021 um 44,3 % teurer, Betonstahlmatten kosteten 30,4 % mehr als im Mai 2020. Die Corona-Pandemie, Lieferengpässe und die gesteigerte Nachfrage im In- und Ausland gelten als die maßgeblichen Preistreiber. Moderate Preisanstiege bei anderen Materialien Während die Preise vieler Baumaterialien stark angestiegen sind, wurden für Kies und Sand (+4,8 %), Mauerziegel (+2,2 %), Dachziegel (+2,2 %), Frischbeton (+1,7 %) oder Gipserzeugnisse für den Bau (+1,4 %) im gleichen Zeitraum nur leichte Preissteigerungen beobachtet, berichtet das Statistische Bundesamt.  

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01Juli

Bundesrat beschließt Reform des Mietspiegels

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig Mietspiegel erstellt werden, darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. „Einfacher“ oder qualifizierter Mietspiegel möglich Mietspiegel sind das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen Vermietern zur Begründung von Mieterhöhungen und zur Bestimmung der zulässigen Miete bei Wiedervermietung im Geltungsbereich der Mietpreisbremse. In der Vergangenheit gab es häufig Rechtsstreite über die Aussagekraft von Mietspiegeln, zum Beispiel in Folge von Mieterhöhungen. Zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel werden künftig einheitliche Vorgaben gemacht. Die neue Mietspiegelverordnung legt Mindeststandards fest, um die ortsübliche Vergleichsmiete rechtssicher und zuverlässig abzubilden. Diese qualifizierten Mietspiegel können nicht mehr ohne Weiteres von Gerichten in Zweifel gezogen werden – juristisch gesehen wird dann vermutet, dass diese nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. Gemeinden, die erstmalig einen Mietspiegel erstellen, müssen diesen bis spätestens 1. Januar 2023 vorlegen und veröffentlichen. Wird ein qualifizierter Mietspiegel erstellt, ist dieser bis spätestens 1. Januar 2024 zu erstellen und zu veröffentlichen. Mietspiegel sind wie bisher nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen, qualifizierte Mietspiegel nach vier Jahren neu zu erstellen. Einführung einer Auskunftspflicht Bisher werden die Daten zur Erstellung des Mietspiegels alle zwei Jahre durch freiwillige Umfragen erhoben. Künftig sind Mieter und Vermieter jedoch verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.  

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