Aktuelles

18Jun

BGH: Automatische Verlängerung von Maklerverträgen zulässig

Ein Maklervertrag darf sich nach Ablauf um maximal die Hälfte der ursprünglichen Vertragslaufzeit verlängern, wenn keine Kündigung erfolgt. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese Klausel muss jedoch Bestandteil des Vertrags sein, um gültig zu sein – im verhandelten Fall ging die Klägerin leer aus.Der Fall: Maklerin fordert SchadensersatzEine Maklerin schloss mit einer Klientin einen Makleralleinauftrag über sechs Monate ab, um deren Eigentumswohnung zu verkaufen. Das bedeutet, dass die Klientin während der Vertragslaufzeit keinen anderen Makler mit dem Verkauf beauftragen darf. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beauftragte die Beklagte einen anderen Makler, der deren Wohnung erfolgreich verkaufte. Die Maklerin berief sie sich auf die automatische Vertragsverlängerung, klagte und forderte Schadensersatz in Höhe der Provision nebst Zinsen. Das Urteil: Generell ist die Verlängerung zulässigDer Bundesgerichtshof entschied, dass die automatische Vertragsverlängerung normalerweise zulässig ist und Maklern in einem solchen Fall Schadensersatz zusteht. In diesem speziellen Fall geht die Maklerin allerdings leer aus. Der Grund dafür ist, dass die Klausel nicht direkter Bestandteil des Vertrages war, sondern in einer Anlage mit dem Titel „Informationen für Verbraucher“ enthalten war. (BGH AZ I ZR 40/19)

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11Jun

Corona: Mietenmoratorium läuft offenbar aus

Im März wurde die Sonderregelung beschlossen, dass Mietern, die wegen der Corona-Krise ihre Mieter nicht bezahlen können, nicht gekündigt werden darf. Diese Maßnahme gilt noch bis zum 30. Juni und soll offenbar nicht verlängert werden.Kurzfristige Sonderregelung für MieterMietrückstände aus dem Zeitraum von April bis Juni 2020 dürfen nicht zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen. Dies gilt, sofern der Mieter glaubhaft machen kann, dass er z. B. Verdienstausfälle hat. Diese Regelung gilt für private und gewerbliche Mietverhältnisse sowie für Pachtverträge. Andere Kündigungsgründe z. B. Eigenbedarf sind hiervon nicht betroffen. Bis zum 30. Juni 2021 haben Mieter Zeit, die Mietrückstände auszugleichen. Bundestag und Bundesrat hatten der Bundesregierung zugesprochen, das Moratorium bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Einstimmigen Medienberichten zufolge wird von dieser Verlängerung jedoch kein Gebrauch gemacht. Während sich die SPD und der Mieterbund für eine Verlängerung aussprechen, da sich viele Schwierigkeiten erst mit Zeitverzug zeigen, ist die Unionsfraktion dagegen. Sie spricht sich dafür aus, auch die Vermieter zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

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04Jun

Ökostrom erstmals über 50 % in Deutschland

Erstmals beträgt der Ökostrom-Anteil in Deutschland über 50 Prozent. Mit 51,2 Prozent wird mehr als die Hälfte des Stroms durch erneuerbare Energien erzeugt. Dies meldete das Statistische Bundesamt (Destatis) am 28. Mai.Windkraft ist wichtigste EnergiequelleDas Statistische Bundesamt berichtet, dass im 1. Quartal 2020 mit 72,3 Milliarden Kilowattstunden erstmals mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wurden, als aus konventionellen Energieträgern. Somit stieg die Strommenge aus erneuerbaren Energien gegenüber dem 1. Quartal 2019 um 14,9 Prozent. Den höchsten Anstieg verzeichnete mit +21,4 Prozent der Strom aus Windkraft, was vor allem auf ein sehr windreiches Quartal zurückzuführen ist. Die Windenergie war, mit insgesamt 34,9 Prozent der insgesamt eingespeisten Strommenge, der wichtigste Energieträger. Konventionelle Energieträger verlierenDie Einspeisung aus konventionellen Energieträgern sank dagegen um 21,9 Prozent. Insbesondere der Kohlestrom-Anteil war mit -33,4 Prozent deutlich niedriger als im 1. Quartal 2019.  Im ersten Quartal 2020 ging die insgesamt eingespeiste Strommenge gegenüber dem Vorjahresquartal um 6,6 Prozent auf 141,2 Milliarden Kilowattstunden zurück. Dieser Rückgang liegt laut Destatis im Rahmen üblicher Schwankungen und sei somit nicht auf die Corona-Krise zurückzuführen.

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28Mai

Destatis: Zahl der Baugenehmigungen steigt

Von Januar bis März 2020 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 78.600 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben weiter mitteilt, waren das vier Prozent mehr Baugenehmigungen als im Vorjahreszeitraum. In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten.Mehr Mehrfamilienhäuser geplantVon den 78.600 genehmigten Wohnungen sind 68.257 Wohngebäude, die sich wie folgt aufteilen: Mit einer Wohnung: 21.297 (+ 0,3 %) Mit zwei Wohnungen: 5.290 (+ 11,3 %) Mit drei oder mehr Wohnungen: 39.305 (+ 4,4 %) Wohnheime: 2.365 (+ 12,1 %) Zahl neuer Genehmigungen weiter höher als Zahl der FertigstellungenDie Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator zur Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Die Zahl der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen bzw. noch nicht abgeschlossen wurden, nimmt seit einigen Jahren stetig zu. Dies wird als Bauüberhang bezeichnet.

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21Mai

Bundestag: Maklercourtage wird bundesweit geteilt

Um Immobilienkäufer zu entlasten, wurde im Bundestag die Teilung der Maklercourtage beschlossen. Zusammen mit der Grundsteuer, den Kosten für den Notar und Grundbucheintrag mussten Käufer Kaufnebenkosten in Höhe von neun bis 16 Prozent aufbringen. In Zukunft sollen sich Verkäufer und Käufer die Courtage teilen.Einheitliche Regelung voraussichtlich ab 2021In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen sowie in einigen Regionen Niedersachsens muss der Käufer derzeit noch für die gesamte Maklerprovision aufkommen. Inklusive Mehrwertsteuer kommen hierfür bis zu 7,14 Prozent zusammen. In allen anderen Bundesländern wird die Gebühr theoretisch geteilt; vielerorts ist es jedoch noch Verhandlungssache, wer wieviel bezahlt. Nachweis der Zahlung erforderlichUm sicherzustellen, dass die 50/50-Regelung auch eingehalten wird, soll der Verkäufer oder der Makler dem Käufer belegen, dass die erste Hälfte bezahlt wurde. Dies könne zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Überweisungsbelege passieren. Erst dann muss der Käufer seinen Anteil bezahlen. Experten fürchten nun, dass Makler das Zahlungsausfallrisiko tragen, falls der erste Beauftragende insolvent wird oder stirbt, bevor die Zahlung des anderen eingegangen ist. Für diesen speziellen Fall gibt es nach aktuellem Stand noch keine offizielle Regelung.

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14Mai

Eisheilige: Start in die Gartensaison

Für viele Pflanz- und Gartenarbeiten ist es wichtig, dass die Nächte frostfrei sind. Viele Gärtner warten die Eisheiligen ab und beginnen dann die Gartensaison. In diesem Jahr geht es ab diesem Wochenende los.VorbereitungenZunächst sollten Reinigungs- und ggf. Wartungsarbeiten vorgenommen werden. Ist das Vogelhaus noch intakt? Weist die Gartenhütte Witterungsschäden auf? Bäume, Sträucher und Hecken sollten so früh wie möglich beschnitten werden – Gärtner sollten jedoch unbedingt die Brutzeiten und Landesvorgaben beachten. Alte Pflanzenreste und Laub können entfernt und die Erde zur Aussaat aufgelockert werden. Der Rasen kann bereits ab März vertikutiert und gedüngt werden. Wenn nötig, wird vereinzelt Rasen nachgesät. Gemüse- und ZierpflanzenAlles, was nicht winterhart ist, kann jetzt ins Freie: Dazu zählen vorgezogene Gemüsepflanzen, Zierpflanzen und auch die Direktaussaat ist möglich. Ältere Pflanzen, vor allem Obstbäume, können gestutzt und zurückgeschnitten werden. Damit die Pflanzen gut wachsen, ist jetzt auch düngen angesagt – am besten eignet sich Kompost, es geht aber auch mit handelsüblichem Dünger. Je nach Wetterlage muss ab Mai kräftig gegossen werden – vor allem junge Pflanzen und Saat brauchen feuchte Erde.

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07Mai

Erschließungs- und Ausbaubeiträge großzügig stunden

Angesichts der Belastung durch die Corona-Pandemie sollen Kommunen, die Beiträge für den Bau und den Ausbau von Straßen verlangen, diese großzügig stunden. Dies fordert der Eigentümerverband Haus & Grund.Kein business as usual„Die Corona-Krise trifft jeden Bürger. Viele können ihren Beruf nicht mehr ausüben und müssen mit finanziellen Einbußen kämpfen. In dieser Zeit dürfen die Kommunen nicht business as usual machen. Bei den oft hohen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sollten die Kommunen jetzt kulant sein und ihren Bürgern Luft zum Atmen lassen“, fordert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Gleiches gelte für Sanierungsausgleichsbeiträge, die Eigentümer in Sanierungsgebieten an ihre Gemeinde zahlen müssten. „Auf einzelne Eigentümer können dann schnell fünfstellige Eurobeträge zukommen, die viele Eigentümer selbst in normalen Zeiten finanziell überfordern. Wenn die Eigentümer nun in Kurzarbeit sind oder ihren Gastronomie- oder Handwerksbetrieb nicht wie gewohnt betreiben können, sind solche Beiträge nicht mehr zu stemmen“, gibt Warnecke zu bedenken. Straßenausbaubeiträge sind LändersacheDass die Erhebung dieser Beiträge nicht bundeseinheitlich geregelt ist, ärgert viele Bürger. In einigen Ländern entscheiden einzelne Kommunen darüber, ob sie die Beiträge erheben möchten, in anderen sind sie Pflicht und wiederum andere Länder planen den Ausstieg aus dieser Regelung. Lediglich in Bayern, Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben.

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30Apr

Corona: Umzüge organisieren und durchführen

Seit rund einer Woche werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie langsam gelockert. Da alle Bundesländer unterschiedlich mit den Lockerungen umgehen, entsteht ein Flickenteppich. Dieser hat auch Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft.Sind Besichtigungen und Umzüge erlaubt? Wer jetzt umziehen oder eine Wohnungsbesichtigung durchführen möchte oder gar muss, sollte sich im Vorfeld auf jeden Fall informieren, was im jeweiligen Bundesland erlaubt ist. Die meisten Länder erlauben Umzüge, sofern sie unaufschiebbar sind, also dem Mieter Wohnungslosigkeit bzw. dem Vermieter finanzielle Engpässe drohen. In Bezug auf die Umzugshelfer hat nahezu jedes Bundeland eigene Vorschriften: In Niedersachsen dürfen z. B. nur Angehörige und Personen desselben Haushalts helfen, während in Nordrhein-Westfalen zusätzlich zwei Personen helfen dürfen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Digitale Besichtigungen als AlternativeViele Makler bieten bereits Onlinebesichtigungen an. Wer die Möglichkeit hat, sollte dieses Angebot in Anspruch nehmen. Da die meisten Mieter das Objekt dennoch persönlich besichtigen möchten, sollten so wenig Personen wie möglich anwesend sein. Die geltenden Hygienemaßnahmen sowie der Mindestabstand sollten ebenfalls eingehalten werden. Im Zweifelsfall klärt eine Nachfrage beim Makler oder der entsprechenden Kommune, was erlaubt ist und was nicht.

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23Apr

Corona-Krise: Stundung von Krediten

Zum Stichtag 1. April 2020 können Zins-, Tilgungs- und Kreditrückzahlungen bei Verbraucherdarlehen für zunächst drei Monate gestundet werden. Doch was bedeutet das für private Bauherren und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?Verbraucherdarlehen können gestundet werdenUm die Folgen der Corona-Krise abzumildern, ordnet der Bund die Stundung von Zins-, Tilgungs- und Kreditrückzahlungen bei Verbraucherdarlehen für zunächst drei Monate an. Im selben Zeitraum sind die Kündigungsrechte der Banken ebenfalls ausgeschlossen. „Das Gesetz bietet in Artikel 5, § 3 Hilfe für Immobilienkäufer und Bauherren, die aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle haben, und ihre Schulden aus dem Immobilienerwerb oder Hausbau aktuell nicht bezahlen können“, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Das Sondergesetz betrifft aber nicht Geldzahlungsforderungen der Bauunternehmer, Planer, Handwerker aus Werk-, Bauträger-, Bau- und Verbraucherbauverträgen“, erklärt er weiter. Beweislast beim VerbraucherDie Beweislast liegt allerdings beim Verbraucher, in diesem Fall bei den Bauherren selbst: Bauherren, die in Zahlungsschwierigkeiten sind, sollten mit ihren Banken reden und gemeinsam nach Lösungen suchen. Auch der Darlehensgeber ist in der Lage, die Stundung abzulehnen, wenn es für ihn selbst unzumutbar ist. Zudem können nur Kredite gestundet werden, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden.

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16Apr

Corona und die Immobilienpreise

Die Auswirkungen der Corona-Krise zeigen sich auch auf dem Immobilienmarkt: Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und wirtschaftliche Unsicherheit haben Einfluss auf die Immobilienpreise. Diese könnten um bis zu 25 Prozent sinken – jedoch nur kurzfristig, so das Forschungs- und Beratungsinstitut empirica.Mittelfristig nur eine „Delle“Bei den Kaufpreisen für Immobilien rechnet empirica mit einer Delle, die ein Minus von zehn bis 25 Prozent verursachen könnte. Die Mieten sollen erheblich weniger sowie eher nur für kurze Dauer nachgeben und danach wie schon vor Corona weiter stagnieren. Langfristig Erholung des Marktesempirica erwartet im besten Falle eine Stabilisierung der Kaufpreise ab Ende 2021 sowie (leicht) steigende Kaufpreise und Mieten, sobald und in dem Maße wie die Einwohnerzahl in Deutschland durch eine neue Außenwanderung wächst. Das Institut erwähnt explizit den gut organisierten und derzeit sogar sehr flexiblen Sozialstaat (Wohngeld, Hartz IV, Kurzarbeitergeld) der Bundesrepublik. Dieser Umstand wird Deutschland helfen, schneller als andere einen soliden Weg aus der Krise zu finden.

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