05. Mai 2022
Nebenkosten erhöhen: Was ist möglich und sinnvoll?
Die steigenden Energiepreise werden sich in der Nebenkostenabrechnung niederschlagen – das ist klar. Darum denken viele Mieter und Vermieter nun über eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen nach, um Nachzahlungen zu vermeiden. Doch Vermieter dürfen jetzt keine einseitigen Erhöhungen beschließen.
Vorauszahlungen erhöhen
Vermieter dürfen die monatlichen Vorauszahlungen ihrer Mieter nur in Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung erhöhen. Diese Erhöhung darf einem Zwölftel des Nachzahlungsbetrages entsprechen. Ebenfalls darf die Vorauszahlung bei erwartbaren Mehrkosten erhöht werden, z. B. bei einer Änderung der Personenzahl oder gestiegenen Energiepreisen. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus, um einen „Sicherheitszuschlag“ zu verlangen (BGH Urteil VIII ZR 294/10).
Welche Lösungen gibt es?
Die Situation ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter unangenehm. Vermieter fürchten in Vorkasse gehen zu müssen und auf Nachzahlungen zu warten, während Mieter Sorge vor horrenden Nachzahlungen haben. Im Idealfall sollte das Gespräch gesucht werden, vor allem wenn die Vorauszahlungen knapp kalkuliert sind. Eine einvernehmliche Erhöhung ist nämlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Auch Mieter können auf ihre Vermieter zugehen und eine höhere Zahlung vorschlagen.
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