Aktuelles

05Nov

Mietpreise: Mehrheit der Mieter empfindet die Höhe als angemessen

Ein Großteil der Mieter hält seine Miete für angemessen oder sogar für zu gering – dies zeigt der aktuelle Servicemonitor Wohnen, der alle zwei Jahre  herausgegeben wird. Für diese Ausgabe wurden 1.000 deutsche Mieter befragt.Zufriedenheit nicht überall vorhandenBesonders gut schneiden die städtischen und kommunalen Wohnungsunternehmen ab: Nur 19 Prozent Mieter empfinden die Miete dort als hoch oder viel zu hoch. Für die privaten Wohnungsunternehmen fällt das Ergebnis etwas schlechter aus: hier finden 45 Prozent der Mieter die Miete zu hoch oder viel zu hoch; bei den privaten Einzelvermietern finden dies 31 Prozent der Mieter. Neben den Unterschieden zwischen den Vermietertypen hat auch der Wohnort Einfluss auf die Beurteilung der Miethöhe. So ist etwa der Anteil derer, die ihre Miete als hoch oder viel zu hoch empfinden, in Hamburg und Berlin überdurchschnittlich. Leistungen des VermietersInsgesamt ist jeder dritte Mieter mit den Leistungen seines Vermieters sehr zufrieden, 36 Prozent sind zufrieden. Während es insbesondere privaten Einzelvermietern gut gelingt, ihre Mieter zufriedenzustellen, hat die Kritik an den Leistungen von Verwaltungsgesellschaften und privaten Wohnungsunternehmen zugenommen.

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29Okt

Heizspiegel 2020: Kosten leicht gestiegen

Für das Abrechnungsjahr 2019 müssen Verbraucher mit leicht gestiegenen Heizkosten rechnen. Das zeigt der Heizspiegel, der von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online veröffentlicht wurde.Kosten für alle Heizarten gestiegenDie Kosten für eine erdgasbeheizte 70-Quadratmeter-Wohnung liegen durchschnittlich bei 720 Euro (+2,9 Prozent). Ebenfalls stiegen die Kosten für das Heizen mit Öl, Fernwärme und Wärmepumpe (Heizöl: 855 Euro / + 1 Prozent, Fernwärme: 890 Euro / + 3,5 Prozent, Wärmepumpe: 735 Euro / + 7,3 Prozent). Für das Jahr 2019 wurden zum ersten Mal Holzpellets in die Analyse aufgenommen. Die Heizkosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung liegen bei etwa 590 Euro. Neben dem kühleren Wetter machen die Experten die höheren Preise für Fernwärme (+ 2,2 Prozent) und Strom für Wärmepumpen (+ 3,8 Prozent) für den Preisanstieg verantwortlich. Der Preis für Heizöl ist leicht gesunken (- 2 Prozent). Prognose für 2020Für das Abrechnungsjahr 2020 prognostiziert co2online stabile Erdgas-Kosten. Sie rechnen jedoch mit steigenden Kosten für das Heizen mit Wärmepumpen (circa + 4 Prozent) sowie mit sinkenden Kosten für Fernwärme (circa - 2 Prozent), Holzpellets (circa - 4 Prozent) und Heizöl (circa - 18 Prozent).

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22Okt

Corona: Verzögerung von Baugenehmigungen

Durch die aktuelle Corona-Situation arbeiten Behörden im reduzierten Modus, darauf weist aktuell der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Durch die gekürzten Sprechzeiten verzögern sich häufig Auskünfte sowie die Erteilung von Genehmigungen.Bauherren sollten Verzögerungen einplanenSolange Bauherren nicht wissen, wie sie auf ihrem Grundstück bauen dürfen, sollten sie keinen Bauvertrag unterschreiben, rät der VPB. Sollte sich die Erteilung der Baugenehmigung verzögern, verzögern sich auch weitere Dinge, die eingeplant werden müssen: So verschiebt sich mit dem Einzugstermin auch der Beginn der Finanzierung, die Kündigung der alten Wohnung, die Umschulung der Kinder und vieles mehr. Der VPB rät, diese Verzögerungen einzukalkulieren. Zahl der Baugenehmigungen relativ konstantBei der Anzahl der erteilten Baugenehmigungen ist laut Statistischem Bundesamt ist kein Corona-Einfluss auszumachen. Die Zahl der Genehmigungen unterliegt zwar monatlichen Schwankungen, stieg jedoch im Zeitraum von Januar bis Juli 2020 zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Prozent.

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15Okt

Erbschaftssteuer: Einzug nicht hinauszögern

Wer eine Immobilie erbt und diese selbst nutzen möchte, sollte innerhalb von sechs Monaten einziehen. Verzögert sich der Einzug, müssen triftige Gründe vorliegen.Zu lange RenovierungsdauerIn Münster bewohnten Vater und Sohn jeweils eine Doppelhaushälfte. Nach dem Tod des Vaters erbte der Sohn die andere Hälfte und renovierte diese in Eigenleistung, um das gesamte Haus als einheitliche Wohnung zu nutzen. Diese Arbeiten dauerten drei Jahre lang an – darum lehnte das zuständige Finanzamt eine Erbschaftssteuerbefreiung ab. Immobilie innerhalb von 6 Monaten beziehenDas Finanzgericht (FG) Münster entschied zulasten des Erben. Nur in Ausnahmefällen wird eine Steuerbefreiung gewährt, wenn die Immobilie erst nach mehr als sechs Monaten selbst genutzt wird. Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist, umso höhere Anforderungen sind an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke zu stellen. Der Kläger argumentierte unter anderem, dass das von ihm beauftragte Handwerksunternehmen stark ausgelastet gewesen sei und sich die Bauarbeiten somit verzögert hätten. Dies wies der Richter zurück: der Kläger hätte auch ein anderes Unternehmen beauftragen können. [FG AZ 3 K 3184/17]

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08Okt

Kein Mietvertrag = keine Mietausfallzahlung

Ein Paar erhält kurz vor dem gemeinsamen Urlaub die mündliche Zusage für eine Dreizimmerwohnung. Im Urlaub trennen sie sich und beschließen, die Wohnung nicht zu beziehen – der Vermieter fordert Schadenersatz.Der Fall: Paar sagt mündlich zuDie Wohnung sollte zum 1. Oktober vermietet werden, am 5. September erteilte der Makler dem Paar telefonisch die Zusage. Dieses befand sich zu dem Zeitpunkt noch im Urlaub und sollte am 16. September zurückkommen. Zwischenzeitlich setzte der Makler einen Mietvertrag auf, der von den Vermietern bereits unterschrieben wurde. Am 17. September teilte das Paar mit, dass es die Wohnung nicht beziehen möchte, da es sich während des Urlaubs getrennt hat. Da kurzfristig kein anderer Mieter für die Wohnung gefunden wurde, forderten die Vermieter das Paar dazu auf, den Mietausfall in Höhe von 1.450 Euro sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro zu bezahlen. Das Urteil: Keine MietausfallzahlungDer Richter urteilte, dass das Paar nicht bezahlen muss. Zwar könne nach § 550 BGB ein Mietvertrag formfrei geschlossen werden, im vorliegenden Fall wurde jedoch ausdrücklich ein schriftlicher Mietvertrag festgelegt. Zudem hat dem Paar zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsentwurf vorgelegen, sodass es seine vertraglichen Pflichten nicht prüfen konnte. [Amtsgericht München AZ 473 C 21303/19]

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01Okt

VPB: Beim Einzug nicht unter Zeitdruck setzen lassen

Besonders im Herbst sitzen viele Bauherren auf heißen Kohlen, da sie Weihnachten gern im neuen Heim feiern würden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät jedoch zu besonnenem Verhalten und warnt vor voreiligen Wohnungskündigungen.Verbindlicher Fertigstellungstermin ist PflichtDas neue Bauvertragsrecht macht es für alle ab 2018 abgeschlossenen Verträge von Verbrauchern, die auf eigenem Baugrund mit Schlüsselfertiganbietern bauen oder mit Bauträgern zur Pflicht: Ein verbindlicher Fertigstellungstermin oder eine verbindliche Bauzeit müssen geregelt sein. Trotzdem funktioniert das nicht immer, so der VPB. Manchmal spielt das Wetter nicht mit, Arbeiten verzögern sich oder die Baufirma hat unseriös geplant. Denn: Eine Verzögerung weist nicht automatisch auf eine unseriöse Baufirma hin. Großzügig planenDer VPB rät daher, mit der Kündigung der aktuellen Wohnung zu warten und großzügig zu planen. „Bauherren sollten deshalb von Anfang an einen Zeitpuffer einplanen und zwar bei schlüsselfertigen Häusern von etwa einem, besser zwei Monaten. Wenn die Bauherren die Finisharbeiten Boden- und Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, sollte der Puffer sogar drei Monate betragen. Wird er dann nicht gebraucht, umso besser“, rät Bausachverständiger Marc Ellinger.

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24Sep

Destatis: Preise für Bauland auf Rekordhoch

Nicht nur die Preise für Wohnimmobilien liegen auf einem Rekordhoch, auch Bauland hat noch nie so viel gekostet wie im vergangenen Jahr – dies meldet das Statistische Bundesamt (Destatis).Rekordpreise in Berlin und HamburgWie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der durchschnittliche Kaufwert baureifer Grundstücke im Jahr 2019 bei 189,51 Euro pro Quadratmeter. Im Jahr 2009 waren es noch rund 122,00 Euro. Besonders hoch waren die Grundstückspreise in Berlin und Hamburg – dort kostete der Quadratmeter Bauland 1.328,48 Euro, beziehungsweise 1.157,91 Euro. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern waren die durchschnittlichen Kaufwerte dagegen am niedrigsten: Hier lagen sie unter 60 Euro pro Quadratmeter. Laut Destatis steigen die durchschnittlichen Kaufwerte mit der Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 2.000 EinwohnerInnen wurden im Schnitt 66,04 Euro pro Quadratmeter bezahlt. In den 14 größten Städten mit mindestens 500.000 EinwohnerInnen war es mit 1.128,33 Euro das 17-Fache.  Preise für Grundstücke in Wohngebieten am höchstenEtwa 81 Prozent aller Verkäufe baureifen Landes waren Transaktionen von Grundstücken, die in Wohngebieten lagen. Diese waren unter allen Baugebieten auch am teuersten, wobei der Quadratmeterpreis in Wohngebieten geschlossener Bauweise mit 285,76 Euro pro Quadratmeter rund 76 Euro höher lag als in Wohngebieten offener Bauweise. Bei geschlossener Bauweise dürfen Gebäude ohne Abstand errichtet werden (beispielsweise Reihenhäuser), die offene Bauweise hingegen erfordert einen seitlichen Grenzabstand. 

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17Sep

Brandschutz im Eigenheim

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät, bei der Planung des Eigenheims fehlenden oder mangelhaften Brandschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Beim vorbeugenden baulichen Brandschutz sind Bauherren weitgehend auf sich selbst gestellt; die Vorgaben können den jeweiligen Länderbauordnungen entnommen werden.Mangelhafter Brandschutz kann Probleme verursachenDer VPB mahnt vor allem von den Folgen, die ein mangelhafter oder fehlender Brandschutz nach sich ziehen kann. So kann der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung im Brandfall erlischen oder es droht eine Rückabwicklung des Kredits durch die Bank. Auch die Bauaufsichtsbehörde kann eingreifen und im schlimmsten Fall die Nutzung des Gebäudes untersagen. Aus diesem Grund empfiehlt der VPB, sich frühzeitig über das geplante Brandschutzkonzept zu informieren und dies von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Weitere Maßnahmen zur SicherheitElektrische Rollläden sollten unbedingt auch manuell zu öffnen sein – gerade bei älteren Anlagen ist dies oft nicht der Fall. Feuerlöscher können dabei helfen, kleine spontane Brände zu löschen. Für den privaten Gebrauch empfehlen sich Pulver- oder Schaumlöscher mit sechs Kilo Volumen. Diese sollten zentral und gut erreichbar platziert und regelmäßig gewartet werden.

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10Sep

Endspurt fürs Baukindergeld: Jetzt beantragen

Seit September 2018 können berechtigte Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld beantragen. Durch den jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind soll mehr Wohneigentum geschaffen werden.Über Verlängerung noch nicht entschiedenWer bis zum 31.12.2020 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann den Antrag für das Baukindergeld noch bis zum 31.12.2023 im KfW-Zuschussportal stellen und somit eine Förderung erhalten. Die Bundesregierung möchte die Wirksamkeit des Programms bewerten und in der nächsten Legislaturperiode entscheiden, ob das Förderprogramm fortgesetzt wird. Baukindergeld in NRW besonders gefragtRund 250.000 Anträge seien bereits gestellt, das Gesamtvolumen von etwa 5,2 Milliarden Euro ist damit gut zur Hälfte ausgeschöpft. Rund ein Fünftel der Anträge kam aus Nordrhein-Westfalen, jeweils 14 Prozent aus Bayern und Baden-Württemberg und zwölf Prozent aus Niedersachsen. Diese Verteilung geht aus einer veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP hervor.

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03Sep

Urteil: Mietpreisbremse in Niedersachsen unwirksam

Das Landgericht Hannover entschied, dass die Mietpreisbremse in Niedersachsen in ihrer aktuellen Fassung ungültig ist – aus formellen Gründen.Neues Regelwerk in ArbeitSchon das Amtsgericht Hannover hatte geurteilt, dass die seit Dezember 2016 geltende Mietpreisbremse unwirksam ist, da Begründungen für den angespannten Wohnungsmarkt der Städte fehlten. Dass eine solche Begründung vorliegen muss, hatte der Bundesgerichtshof 2019 entschieden (VIII ZR 120/18). Das Landgericht Hannover bestätigte nun die Entscheidung des Amtsgerichts (7 S 7/20). Inzwischen wird vom Land Niedersachsen eine neue Fassung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, die spätestens im Herbst verabschiedet werden soll. Änderungen an den GemeindenDie neue Verordnung soll für neun, statt bisher für 12 Gemeinden auf dem Festland gelten. Unverändert soll sie auf den ostfriesischen Inseln bleiben. Abgeschafft werden soll sie in Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg, während Gifhorn und Laatzen hinzukommen. Weiterhin gelten soll sie in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und auf sieben Nordseeinseln.

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