Aktuelle Neuigkeiten

12. Mai 2022

Geplatzter Kaufvertrag: Schadenersatzansprüche umfassen Maklerprovision

Hat der Verkäufer einer Immobilie sich eine Pflichtverletzung zuschulden kommen lassen, woraufhin der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, kann der Käufer die bereits gezahlte Maklerprovision sowie die von ihm entrichtete Grunderwerbssteuer als Schadenersatz einfordern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Verkäufer begeht Pflichtverletzung

Mit notariellem Vertrag verkaufte der Beklagte an die Klägerin ein mit einem Wohnhaus und einem Betriebsgebäude bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 710.000 Euro. In der Folgezeit zahlte die Klägerin an die von ihr beauftragte Maklerin eine Provision von 25.347 Euro. Ferner entrichtete sie die vom Finanzamt festgesetzte Grunderwerbsteuer in Höhe von 23.800 Euro. Wegen arglistiger Täuschung trat die Klägerin vom Kaufvertrag zurück und verlangte in diesem Zug die Erstattung der Maklerprovision sowie der Grunderwerbsteuer.

Das Urteil: Erstattungsansprüche sind an den Verkäufer abzutreten

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Erstattungsansprüche der Käuferin gegen den Makler und den Fiskus und Klägerin entsprechend § 255 BGB an den Verkäufer abzutreten sind. Die wirksame Anfechtung des vermittelten Kaufvertrages lasse den Provisionsanspruch der Maklerin entfallen, so dass die Klägerin die Provision von dieser zurückverlangen könne. Gleiches gelte für die Grunderwerbsteuer, da die Steuerfestsetzung nach wirksamer Anfechtung und Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG aufzuheben sei. Ein Schaden könne der Klägerin daher nur entstehen, wenn sie mit einem ihrer Rückgewähransprüche ausfalle. Hierfür sei nichts ersichtlich.

[BGH, AZ: V ZR 272/19]

 

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22Okt.

Techem Atlas: Große regionale Unterschiede bei Heizkosten

Wie entwickeln sich Heizkosten, Energieverbrauch und Wassernutzung in deutschen Mehrfamilienhäusern? Welche Rolle spielen Wärmepumpen im Gebäudebestand? Und wie weit ist die Digitalisierung bei Mess- und Abrechnungsprozessen fortgeschritten? Zum Start der Heizsaison liefert der neue Techem Atlas für Energie, Wärme und Wasser Antworten darauf. Für die Studie hat Techem Daten von rund 94.000 Gebäuden mit etwa 1,1 Millionen Wohnungen in Deutschland sowie von weiteren 1,1 Millionen Wohnungen in ausgewählten europäischen Ländern aus dem vergangenen Jahr ausgewertet. Damit zählt der Atlas zu den umfangreichsten Untersuchungen seiner Art. Die Analyse zeigt: Trotz stabilisierter Energiepreise liegen die Heizkosten weiterhin deutlich über dem Niveau vor der Energiekrise von 2021. Ursache sind insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Temperaturen und der damit verbundene höhere Energieverbrauch. Gleichzeitig bestätigen die Daten die wirtschaftlichen Vorteile von Wärmepumpen im Mehrfamilienhausbestand trotz noch nicht ausgeschöpfter Effizienzpotenziale. Bei der Digitalisierung von Ablesung und Abrechnung sowie beim Ausbau intelligenter Messinfrastruktur zeichnen sich erneut Fortschritte gegenüber dem Vorjahr ab. (mehr …)

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