Aktuelles

13Feb

BGH: Mieterhöhung trotz geringerer Wohnfläche

Hat ein Mieter einer Mieterhöhung zugestimmt, ist diese gültig. Auch dann, wenn die tatsächliche Wohnfläche geringer ist, als bisher angenommen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH).Der Fall: Mieter stimmte vier Mieterhöhungen zuEine Vermieterin begehrte über die Jahre des Mietverhältnisses insgesamt vier Mieterhöhungen. Hierbei ging sie von rund 114 Quadratmetern aus. Der Mieter stimmte allen Erhöhungen zu und zahlte die jeweils neu vereinbarte Miete. Im Zuge der vierten Erhöhung ermittelte der Mieter eine Wohnungsgröße von lediglich 100 Quadratmetern und hielt die Mieterhöhungen aus diesem Grunde für ungerechtfertigt. Er forderte die angeblich überzahlte Miete der letzten Jahre zurück. Das Urteil: Mieterhöhung ist zumutbarUnter anderem führten die Richter in der Begründung auf, dass die neue, erhöhte Miete weiterhin unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aus diesem Grunde ist mit der Zustimmung des Mieters eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zustande gekommen. Da die Vermieterin die Mieterhöhung auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnungsgröße hätte durchsetzen können, gibt der BGH der Vermieterin Recht. (BGH Az. VIII ZR 234/18)

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06Feb

Guter Rat für Bauherren: Rechnungen nicht zu früh bezahlen

Zu nahezu jedem Schlüsselfertighaus gibt es einen Bauvertrag mit einem Zahlungsplan. Der Zahlungsplan legt fest, wann welche Abschläge fällig werden. Nach Erfahrung des VPB (Verband Privater Bauherren) sind viele Zahlungspläne überzogen: Die Höhe der ersten Raten liegt über dem jeweiligen Gegenwert des Rohbaus.Vertrag genau prüfen und Fortschritt kontrollierenBei der Vertragsprüfung sollten Bauherren darauf achten, dass die Raten angemessen sind und das sie nicht in Vorkasse gehen müssen. Doch auch wenn alles korrekt aufgesetzt ist, stellen die meisten Baufirmen die Rechnung, sobald ein Bauabschnitt fertiggestellt ist. Diese sollten Bauherren zwar pünktlich bezahlen, jedoch nicht, bevor sie überprüft haben, ob der jeweilige Bauabschnitt auch mängelfrei fertiggestellt wurde. Im Zweifelsfall hilft eine Prüfung durch unabhängige Sachverständige weiter. Stellen sich nach Bezahlung der Rechnung noch Mängel heraus, wird es oft schwieriger, die Baufirma zur Nachbesserung zu überreden. Der VPB rät deshalb zu gründlicher Prüfung vor der Bezahlung.

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30Jan

Gute Idee: Wertgutachten für Immobilie

Viele Immobilienbesitzer haben keine richtige Vorstellung vom Wert ihrer Immobilie. In gefragten Gegenden oder durch aufwändige Sanierungsarbeiten und gute Pflege kann der Wert stark gestiegen sein, während er bei vernachlässigten Immobilien vielleicht sogar gesunken ist. In einigen Fällen kann es deshalb ratsam sein, sich ein Wertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.Wer benötigt ein Wertgutachten?Insbesondere Eigentümer, die in naher Zukunft verkaufen möchten, erhalten durch ein Wertgutachten eine realistische Einschätzung ihrer Immobilie. Aber auch bei Erb- und Ehestreitigkeiten sowie bei Ärger mit dem Finanzamt sind Wertgutachten nützlich, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Was wird geprüft?Für das Verkehrswertgutachten analysieren die Experten die bauliche Substanz und klären, ob Lasten auf dem Grundstück liegen, wie etwa Wohn-, Erbbau- oder Nießbrauchsrechte, aber auch Baulasten, die den Verkehrswert der Immobilie schmälern können. Laut Angaben des VPB liegen die Honorare bei einem 300.000 Euro teuren Objekt bei etwa einem Prozent davon. Wer jedoch nur aus Interesse wissen möchte, wie viel die eigene Immobilie wert ist, kann auch einen Bauchsachverständigen oder einen Immobilienexperten zurate ziehen.

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23Jan

Energieberatung für Privatpersonen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert ein Beratungsangebot der Verbraucherzentralen zum Thema „Energieeffizienz“. Je nach Aufwand können Privatpersonen sich kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr beraten lassen. Für einkommensschwache Haushalte ist das gesamte Angebot kostenfrei.Verschiedene BeratungsmodelleZu den Themen Strom- oder Heizkostensparen, Wärmedämmung oder erneuerbare Energien beraten deutschlandweit etwa 500 unabhängige Energieberater. Die Beratung kann direkt in den Verbraucherzentralen, telefonisch, online und – bei komplexeren Fragen – auch direkt vor Ort erfolgen. Kostenlos sind z. B. kurze Onlineberatungen oder der Basis-Check. Hier kommt ein Berater für etwa eine Stunde zum Verbraucher und analysiert den Strom- und Wärmeverbrauch sowie die Geräteausstattung und zeigt Sparmöglichkeiten auf. Etwas aufwändiger sind der Gebäude-Check, bei dem unter anderem die Heizungsanlage geprüft wird, der Heiz-Check, der Solar-Check und der Eignungs-Check Solar. Hierfür wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

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16Jan

Barrierefreie Umbauten: KfW vergibt wieder Zuschüsse

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für dieses Jahr auf 100 Millionen Euro erhöht (2019: 75 Millionen Euro). Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.Erst beantragen, dann umbauenTypische Umbauten sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Umbaus über die Website der KfW gestellt werden; die Zusage erfolgt innerhalb weniger Augenblicke. Seit 2009 wurden knapp 410.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 3,85 Milliarden Euro mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2019 waren es 63.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 400 Millionen Euro.

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09Jan

Mietspiegel: Verlängerung des Betrachtungszeitraums

In den Mietspiegel fließen ab sofort die vergangenen sechs, statt bisher vier Jahre ein. Die Änderung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.Einfluss auf MieterhöhungenDas „Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete“ wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Mit dem Gesetz sollen kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes abgefangen und der Anstieg der Mieten verlangsamt werden. Bis Ende 2020 können Mietspiegel mit dem Stichtag 1. März 2020 noch nach der der alten Regelung erstellt werden. Eigentümerverband kritisiert RegelungDer Verband „Haus und Grund“ kritisiert die Änderung scharf und bezeichnet sie als „Mietspiegelmanipulation“. Der Verband befürchtet, dass dieser Eingriff in die ortsübliche Vergleichsmiete die Akzeptanz von Mietspiegeln unter den vier Millionen privaten Vermietern erheblich untergraben werde. „Diese offene Manipulation der Mietspiegel wird die bisherige befriedende Funktion der Mietspiegel in den Städten und Gemeinden spürbar beeinträchtigen“, gab Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke zu bedenken. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Große Koalition ein über Jahrzehnte gut funktionierendes System beschädige.

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02Jan

Im Trend: Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien haben im Jahr 2019 fast 43 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. Dies geht aus einer aktuellen Meldung des BDEW (Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) hervor.Kontinuierlicher AnstiegRegenerative Quellen wie Wasser, Wind, Sonne oder zum Beispiel Biomasse spielen bei der Stromerzeugung eine zunehmend größere Rolle – auch die Nachfrage der Verbraucher nach „grünem Strom“ steigt. 2017 wurden 36,3 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt, 2018 waren es 38,2 Prozent und im Jahr 2019 wird der Wert voraussichtlich bei knapp 43 Prozent liegen. Windkraftanlagen mit größtem AnteilInsgesamt wurden über 244 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) aus erneuerbaren Energien erzeugt. Aufgrund des windreichen Wetters trugen Windkraftanlagen an Land mit 104 Mrd. kWh den größten Anteil bei (2018: 90,9 Mrd. kWh). Photovoltaikanlagen lieferten rund 45 Mrd. kWh (2018: 44,0 Mrd. kWh), dicht gefolgt von Biomasse mit ebenfalls fast 45 Mrd. kWh (2018: 44,6 Mrd. kWh). Die höchste Zuwachsrate verzeichnete Wind offshore mit fast 25 Prozent auf über 24 Mrd. kWh (2018: 19,5 Mrd. kWh). Wasserkraftanlagen lieferten 21 Mrd. kWh (2018: 17,9 Mrd. kWh).

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31Dez

Frohes neues Jahr!

Liebe Kunden und Geschäftspartner, Das Jahr neigt sich dem Ende, deshalb möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns bei Ihnen für ein erfolgreiches und spannendes Jahr 2019 zu bedanken. Wir freuen uns auf ein weiteres neues Jahr und gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Genießen Sie ein paar erholsame und schöne Tage; wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben viel Glück, Gesundheit und Erfolg im Jahr 2020!Begrüße das neue Jahr vertrauensvoll und ohne Vorurteile, dann hast du es schon halb zum Freunde gewonnen.[Novalis (1772 – 1801)]

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26Dez

„Abreißen und neu bauen“ – Wissenswertes zum Hausabriss

Ein geerbtes Haus auf einem schönen Grundstück, ein Schnäppchen oder gar ein baufälliger Altbau: Grundstücksbesitzer entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für einen Hausabriss. Doch was kostet ein Abriss und welche Faktoren spielen eine Rolle? Größe: Die Gebäudegröße spielt beim Abriss- und Maschinenaufwand eine wichtige Rolle. Erreichbarkeit: Ist das Grundstück von mehreren Seiten gut zugänglich? Dies hat großen Einfluss auf den Preis. Sicherheitsmaßnahmen: Wenn das Haus nahe an einem Gehweg liegt, müssen eventuell Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Absperrungen getroffen werden. Dies kann mit zusätzlichen Kosten und Gebühren einhergehen. Schadstoffe und Material: Für Schadstoffe, wie z. B. Asbest werden zusätzliche Gebühren fällig. Keller: Sofern das Gebäude unterkellert ist, muss dieser ausgegraben, neu befüllt und verdichtet werden – es entstehen höhere Kosten.Wichtig: Angebote einholen und gut kalkulieren Der „normale“ Abriss eines Wohngebäudes kostet zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Bauchsachverständige können Grundstücksinteressenten und -besitzern dazu beraten, ob ein Abriss finanziell sinnvoll ist. Ist der Abriss notwendig oder bereits entschieden, sollten sich Eigentümer mindestens zwei Kostenvoranschläge einholen und diese miteinander vergleichen.

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24Dez

Fröhliche Weihnachten!

Liebe Kunden und Geschäftspartner, keine Sorge: Sie müssen nicht besinnlich sein; Hauptsache, Sie haben eine gute Zeit und genießen die Feiertage. Zum Jahresende noch einmal Zeit mit den Lieben verbringen, Ausspannen oder gutes Essen genießen – wie auch immer Ihr Fest aussieht: Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und entspannte Feiertage! Weihnachten – Es war immer mein schönstes Fest.[Theodor Storm (1817 - 1888)]  

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