Aktuelles

23Mai

Umzug ins Pflegeheim: Fristlose Kündigung unzulässig

Müssen Mieter ihre Wohnung aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation aufgeben, ist das ein schwerer Schritt, der jedoch nicht zulasten des Vermieters erfolgen darf. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied, dass eine fristlose Kündigung in diesem Fall nicht zulässig ist.Der Fall: Paar muss ins PflegeheimIm aktuellen Fall musste ein älteres Paar aufgrund seiner gesundheitlichen Situation ins Pflegeheim. Aus diesem Grund kündigte es seine Wohnung fristlos und zusätzlich hilfsweise fristgerecht, mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Der Vermieter bestätigte die fristgerechte Kündigung. Da die Mieter keine weiteren Mieten zahlten, behielt der Vermieter den entsprechenden Teil der Mietkaution ein. Die Mieter klagten schließlich auf Herausgabe der vollen Mietkaution. Das Urteil: Krankheit rechtfertigt keine fristlose KündigungDas Amtsgericht entschied zulasten der Mieter: Der Umstand, dass die Mieter aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage waren, in der Wohnung zu leben, genüge nicht für eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB. Ihr Gesundheitszustand sei ein ihrem eigenen Risikobereich zuzuordnender Umstand, der sich nicht durch Verkürzung der Kündigungsfrist zulasten der Vermieter auswirken könne. Der Vermieter darf die Kaution einbehalten. [AZ 205 C 172/18]

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16Mai

Eigentümer muss Blendwirkung von Solaranlage nicht dulden

Eigentümer müssen die Blendwirkung benachbarter Photovoltaikanlage nicht dulden, wenn sie die Nutzungsmöglichkeiten ihres Eigentums einschränken. Der Nachbar ist verpflichtet, die Blendwirkung zu mindern.Der Fall: Eigentümerin fühlt sich gestörtEine Eigentümerin fühlte sich vom reflektierenden Licht der Solaranlage ihrer Nachbarn gestört und forderte Abhilfe. Zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten reflektiert die Anlage die Sonnenstrahlen so, dass sie horizontal in ihre Wohnung strahlen. Die Nachbarin wies die Beschwerden zurück und gab an, dass Solaranlagen längst üblich seien und die Beeinträchtigung nur geringfügig sei. Zudem seien die Kosten für einen Umbau oder einen Sichtschutz unzumutbar. Das Urteil: Nachbar muss Abhilfe schaffenDie Blendwirkung einer Photovoltaikanlage sei nicht vergleichbar mit der einer sehr hoch oder sehr tief stehenden Sonne, so das Oberlandesgericht Karlsruhe und gab der Klägerin damit Recht. Auch ein Sachverständiger bestätigte die starken Reflexionen und verglich die Wirkung mit der von glasierten Dachziegeln. Photovoltaikanlage auf Dächern seien zwar längst üblich, jedoch keineswegs zwingend mit Beeinträchtigungen der Nachbarn verbunden; deshalb muss die Nachbarin Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. [AZ 9 U 184/11]

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09Mai

Wohnkostenreport: Kaufen günstiger als Mieten

Der ACCENTRO-IW-Wohnkostenreport 2019 zeigt: Der Kauf einer Wohnimmobilie ist bundesweit deutlich günstiger, als diese zu mieten. Trotzdem sinkt die Zahl der Ersterwerber kontinuierlich – das Durchschnittsalter hingegen steigt.Eigentum fast überall günstigerFür die Studie hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) bundesweit die Mieten und Wohnnutzerkosten aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte ausgewertet. In 94 Prozent der deutschen Kreise und kreisfreien Städte ist das Wohnen im Eigentum aktuell günstiger als das Mieten. Durchschnittlich liegt die Vorteilhaftigkeit von Wohneigentum bei knapp 40 Prozent, bei Neuvertragsmieten in Metropolen beträgt sie sogar bis zu 54 Prozent. Weniger Ersterwerber, höheres AlterTrotz niedriger Zinsen sinkt die Zahl der Ersterwerber deutlich: Haben im Jahr 2013 noch knapp 800.000 Haushalte eine Wohnimmobilie gekauft, waren es im Jahr 2016 nur noch knapp 600.000 Haushalte. Gleichzeitig steigt das durchschnittliche Alter der Ersterwerber kontinuierlich an. Deutschlandweit lag das mittlere Alter im Jahr 2017 bei knapp 44 Jahren (2010: 42,5 Jahre). Die Autoren der Studie sehen die Gründe dafür vor allem in den gestiegenen Erwerbsnebenkosten und den steigenden Anforderungen an das Eigenkapital.

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02Mai

Heizkosten: DMB-Prognose 2018

Der Deutsche Mieterbund (DMB) prognostiziert, dass die Heizkosten für 2018 unterschiedlich hoch ausfallen. Entscheidend ist, ob im Haus mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt wird.Heizölpreise gestiegenBewohnern von ölbeheizten Wohnungen drohen demnach spürbare Nachzahlungen – die Kosten für das Kalenderjahr 2018 dürften um rund 14 Prozent gestiegen sein. Dagegen sinken die Heizkosten für Bewohner von gasbeheizten Wohnungen um 6 Prozent, für Bewohner von fernwärmebeheizten Wohnungen um 3 Prozent. Geringerer Verbrauch, schwankende PreiseDer Energieverbrauch ist aufgrund der milden Temperaturen im Jahr 2018 um etwa fünf Prozent gesunken. Insbesondere in den Übergangsmonaten April und September, aber auch in den heizintensiven Monaten Januar und Dezember lagen die Temperaturen teilweise deutlich über denen des Vorjahres. Den größten Einfluss auf die Heizkosten hat die Entwicklung der Energiepreise. Der Ölpreis stieg im Jahresdurchschnitt um 21,7 Prozent, der Preis für Fernwärme stieg um 1,8 Prozent. Der Preis für Gas hingegen ist um 1,4 Prozent gesunken. Quelle: DMB  

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