Aktuelle Neuigkeiten

13. Februar 2020

BGH: Mieterhöhung trotz geringerer Wohnfläche

Hat ein Mieter einer Mieterhöhung zugestimmt, ist diese gültig. Auch dann, wenn die tatsächliche Wohnfläche geringer ist, als bisher angenommen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Mieter stimmte vier Mieterhöhungen zu
Eine Vermieterin begehrte über die Jahre des Mietverhältnisses insgesamt vier Mieterhöhungen. Hierbei ging sie von rund 114 Quadratmetern aus. Der Mieter stimmte allen Erhöhungen zu und zahlte die jeweils neu vereinbarte Miete. Im Zuge der vierten Erhöhung ermittelte der Mieter eine Wohnungsgröße von lediglich 100 Quadratmetern und hielt die Mieterhöhungen aus diesem Grunde für ungerechtfertigt. Er forderte die angeblich überzahlte Miete der letzten Jahre zurück.

Das Urteil: Mieterhöhung ist zumutbar
Unter anderem führten die Richter in der Begründung auf, dass die neue, erhöhte Miete weiterhin unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aus diesem Grunde ist mit der Zustimmung des Mieters eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zustande gekommen. Da die Vermieterin die Mieterhöhung auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnungsgröße hätte durchsetzen können, gibt der BGH der Vermieterin Recht. (BGH Az. VIII ZR 234/18)

Aktueller Bericht

30Apr.

Solar-Check: Saubere Module für volle Leistung

Photovoltaikanlagen funktionieren am besten, wenn die Module frei von Schmutz, Staub, Moos und Flechten sind. Sobald es Frühling wird und die Sonne an Kraft gewinnt, lohnt sich aufgrund des anstehenden ertragsreichen Sommerhalbjahrs ein besonders genauer Blick auf die Anlage. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Schon mit bloßem Auge erkennt man, vor allem aus der Nähe, starke Verschmutzungen. Sie können dazu führen, dass die Solaranlage bis zu 15 Prozent weniger Leistung bringt. Ertragseinbußen kann man mit Hilfe einer App herausfinden, die die Erträge dokumentiert. Liegen die aktuellen Werte deutlich unter dem Soll, empfiehlt sich ein Solaranlagencheck. Auch die Anschlüsse und der Batteriespeicher sollten dabei unter die Lupe genommen werden. Eigentümer von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollten aber in der Regel nicht selbst aufs Dach steigen, sondern das Prüfen und Reinigen Fachleuten überlassen. Bei Balkonsolaranlagen dagegen ist eine Reinigung in Eigenregie möglich. (mehr …)

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