Aktuelle Neuigkeiten

30. Januar 2020

Gute Idee: Wertgutachten für Immobilie

Viele Immobilienbesitzer haben keine richtige Vorstellung vom Wert ihrer Immobilie. In gefragten Gegenden oder durch aufwändige Sanierungsarbeiten und gute Pflege kann der Wert stark gestiegen sein, während er bei vernachlässigten Immobilien vielleicht sogar gesunken ist. In einigen Fällen kann es deshalb ratsam sein, sich ein Wertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.

Wer benötigt ein Wertgutachten?
Insbesondere Eigentümer, die in naher Zukunft verkaufen möchten, erhalten durch ein Wertgutachten eine realistische Einschätzung ihrer Immobilie. Aber auch bei Erb- und Ehestreitigkeiten sowie bei Ärger mit dem Finanzamt sind Wertgutachten nützlich, so der Verband Privater Bauherren (VPB).

Was wird geprüft?
Für das Verkehrswertgutachten analysieren die Experten die bauliche Substanz und klären, ob Lasten auf dem Grundstück liegen, wie etwa Wohn-, Erbbau- oder Nießbrauchsrechte, aber auch Baulasten, die den Verkehrswert der Immobilie schmälern können. Laut Angaben des VPB liegen die Honorare bei einem 300.000 Euro teuren Objekt bei etwa einem Prozent davon. Wer jedoch nur aus Interesse wissen möchte, wie viel die eigene Immobilie wert ist, kann auch einen Bauchsachverständigen oder einen Immobilienexperten zurate ziehen.

Aktueller Bericht

06Aug.

KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026

Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv. (mehr …)

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