23Sep.
BGH: Architekt hat kein dauerhaftes Zutrittsrecht
Ein Architekt, der im Jahre 2013 den Umbau eines Wohnhauses übernommen und begleitet hat, wollte sich durch eine Vertragsklausel ein dauerhaftes Zutrittsrecht verschaffen. Nun scheiterte er vor dem Bundesgerichtshof (BGH).Der Fall: Architekt erbittet Zutritt Der Architektenvertrag, der vor dem Umbau 2013 geschlossen wurde, enthält die Klausel: „Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Beendigung dieses Vertrags – das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen.\" Auf diese berief sich der Architekt, als er im Jahre 2018 darum bat, das Haus zu betreten, um Fotos anzufertigen. Als der Bauherr dies ablehnte, klagte der Architekt. Das Urteil: Klausel beeinträchtigt Bauherrn unangemessen Die Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da diese den Bauherrn unangemessen benachteiligt. Zwar kann ein Architekt ein berechtigtes Interesse daran haben, ein fertiggestelltes Haus zu besichtigen, jedoch enthält die Klausel keinerlei Einschränkungen. Auch ein mehrfacher Zutritt kann im berechtigten Interesse des Architekten vereinbar werden, damit dieser z. B. Fotos bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen machen kann. Um wirksam zu sein, hätte die Klausel Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Besuche oder des Zeitrahmens benötigt. Zudem enthält die Klausel nicht die Möglichkeit, dem Architekten den Zugang zu verweigern, sondern nur die Möglichkeit der Terminabstimmung. Beides beeinträchtigt die Privatsphäre des Bauherrn. (BGH AZ I ZR 193/20)
16Sep.
Materialknappheit und steigende Rohstoffpreise belasten Bauwirtschaft
Der Zentralverband „Das Deutsche Baugewerbe“ beklagt die zum Teil massiv gestiegenen Preise und die Knappheit der Baumaterialien. Diese belasten die Bauwirtschaft und sind mitverantwortlich für fehlende Aufträge, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Extreme Preisanstiege Nach den im August vorgelegten Zahlen, liegen die Preise für Schnittholz um mehr als 110 Prozent über dem Vorjahreswert und haben sich gegenüber dem Vormonat noch einmal um 14 Prozent erhöht. Auch bei Betonstahl haben sich die Preise um mehr als 80 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert und noch einmal um ca. 11 Prozent gegenüber dem Vormonat erhöht. Laut dem Verband liegen auch Kunststoffe im Bereich von 30 bis 40 Prozent über den Vorjahreswerten. „Materialknappheit und weiter steigende Rohstoffpreise belasten weiterhin die Bauwirtschaft. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes gibt es gerade bei wichtigen Bauprodukten keine Entwarnung. Vorhandene Lieferschwierigkeiten bei anhaltend hoher Nachfrage quer durch die Branchen treiben weiter die Preise,“ so Felix Pakleppa. Lieferschwierigkeiten bei Holz und Kunststoffen Das Deutsche Baugewerbe beklagt diese Lieferschwierigkeiten: Fast die Hälfte der Unternehmen des Baugewerbes sehen sich mit Lieferschwierigkeiten bei Holz und Kunststoffen konfrontiert, bei Stahl sind es über 70 Prozent der Unternehmen. Über 90 Prozent der Unternehmen berichten über gestiegene Einkaufspreise bei Material. Über 70 Prozent der Unternehmen des Baugewerbes planen demnach die Weitergabe von Preiserhöhungen an die Kunden. Dies sei das Fazit einer im Handelsblatt zitierten Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V.
09Sep.
Erst das Grundstück, dann das Haus kaufen
Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist in vielen Gegenden mit knappem Wohnraum inzwischen ein Problem. Immer mehr Interessenten unterschreiben Kaufverträge für Häuser, ohne die Zusage für ein passendes Grundstück zu haben.Interessenten gehen hohe Risiken ein Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt vor diesem Vorgehen. Weil es vor allem an Baugrundstücken mangelt, unterbreiten die Verkaufsteams mancher Schlüsselfertigfirmen den Bauwilligen seltsame Offerten: Zum Beispiel den Abschluss eines Bauvertrags für ein schlüsselfertiges Haus, gekoppelt mit der mündlichen Zusage für ein Grundstück. Nur: Der Bauvertrag liegt schnell zur Unterzeichnung vor, vom Grundstückskaufvertrag dagegen keine Spur. Darauf sollten sich Bauherren niemals einlassen, raten VPB-Experten. „Bei manchen dieser Angebote ist sehr fraglich, ob sie nicht der notariellen Beurkundungspflicht unterliegen oder ob ihr Hauptzweck in der Umgehung von Grunderwerbsteuer besteht. Sie können Bauherren in echte Schwierigkeiten bringen“, warnt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag und rät dazu, Koppelangebote immer genau prüfen zu lassen Unabhängige Beratung empfohlen Auch dass die Baukosten zu steigen drohen, machen sich viele Verkäufer zunutze: Sie versprechen eine Preisbindung, wenn der Vertrag sofort unterschrieben wird. Das ist hochriskant, warnt der VPB, denn niemand weiß, ob, wann und wo er passendes Bauland findet. Bereits nach 14 Tagen kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden, möglicherweise steigende Baulandpreise könnten die Ersparnis wieder zunichtemachen und im schlimmsten Fall passt das ausgesuchte Haus nicht zu den baurechtlichen Möglichkeiten des Grundstücks. Der VPB rät allen Interessenten, sich vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen.
02Sep.
Rekordwerte: Bauland so teuer wie noch nie
Bauland war in Deutschland noch nie so teuer wie im Jahr 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kostete ein Quadratmeter baureifes Land durchschnittlich 199 Euro. Im Jahr 2010 hatte der Quadratmeterpreis noch bei 130 Euro gelegen.Große Preisunterschiede zwischen den Ländern Spitzenreiter sind Hamburg und Berlin mit 1.128,34 bzw. 931,49 Euro pro Quadratmeter baureifes Land. Auch in Bayern und in Baden-Württemberg zahlten Grundstückskäufer im Jahr 2020 mit 349 beziehungsweise 245 Euro besonders viel für einen Quadratmeter. Die vier günstigsten Länder waren Niedersachsen (101,64 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (62,56 Euro), Thüringen (52,77 Euro) und Sachsen-Anhalt (45,64 Euro). Großstädte sind besonders teuer Die durchschnittlichen Baulandpreise steigen zudem mit der Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern kostete ein Quadratmeter Bauland 2020 im Schnitt 71 Euro. In den 14 größten Städten mit mindestens 500.000 Einwohnern mussten Käufer mit durchschnittlich 1.213 Euro das 17-Fache bezahlen. Mehr als drei Viertel (76 Prozent) aller Verkäufe baureifen Landes waren Transaktionen von Grundstücken in Wohngebieten. Hier kostete der Quadratmeter Bauland 234 Euro, in Geschäftsgebieten lagen die Preise mit 242 Euro nur geringfügig höher. Der Quadratmeterpreis in Wohngebieten geschlossener Bauweise lag dabei mit 309 Euro pro Quadratmeter rund 92 Euro höher als in Wohngebieten offener Bauweise (217 Euro). Die offene Bauweise erfordert seitliche Grenzabstände.