Aktuelles

11Mrz

Wissenswert: die Homeoffice-Pauschale

Bisher war in der Steuererklärung lediglich das Arbeitszimmer absetzbar und dieses auch nur unter bestimmten Umständen. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen – doch nicht alle Betroffenen profitieren. Homeoffice-Pauschale auch ohne ArbeitszimmerDie Vorgaben zum Absetzen eines Arbeitszimmers sind streng reguliert. So muss das Arbeitszimmer zum Beispiel ein separater Raum sein und mindestens zu 90 Prozent zu Arbeitszwecken genutzt werden. Da jedoch während der Corona-Krise viele Steuerpflichtige unter provisorischen Bedingungen von zuhause arbeiten, wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen. Für jeden Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige fünf Euro absetzen. Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesem Tag ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Sie ist auf 600 Euro bzw. 120 Tage gedeckelt. Wer profitiert von der Pauschale?Leider kommt die neue Hilfe bei vielen Betroffenen nicht an, da sie in die bereits bestehende Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro eingerechnet wird. Die Werbungskosten beinhalten fast alle Kosten, die Berufstätigen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen. Demnach profitieren von der neuen Pauschale nur Berufstätige, die inklusive der Werbungskosten Ausgaben von über 1.000 Euro haben. Da die Fahrtkosten bei den meisten Steuerpflichtigen den Löwenanteil der Werbungskosten ausmachen, profitieren Pendler am ehesten. Steuerpflichtige sollten demnach individuell prüfen, ob die Pauschale für sie absetzbar ist.

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04Mrz

Mietausfall: Vermieter sollten jetzt Grundsteuer-Erlass beantragen

Vermieter, die im Jahr 2020 unverschuldet Mietausfälle erlitten, können einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen, informiert der Verband Haus und Grund Rheinland Westfalen. Anträge können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden – die Frist ist nicht verlängerbar.25 bis 50 Prozent Grundsteuererlass„Lagen die Mieteinnahmen mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete, erlässt die Kommune dem Vermieter 25 Prozent der Grundsteuer“, erklärt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Sollte vergangenes Jahr gar keine Miete geflossen sein, stehen dem Eigentümer sogar 50 Prozent Nachlass zu“. Mehr Mietenausfälle wegen CoronaUnverschuldet sind die Ausfälle, wenn sie wegen Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall und Nichtvermietbarkeit entstanden sind. Auch außergewöhnliche Ereignisse wie zum Beispiel Wasserschäden oder ein Wohnungsbrand berechtigen zur Antragsstellung. Vor allem für Betreiber von gewerblichen Räumen wie Ladenlokalen ist es gut möglich, dass aufgrund der Corona-Pandemie eine Zahlungsunfähigkeit des Mieters entstand – dann wäre ein Erlass möglich. „Wenn der Vermieter dem Mieter selbst die Miete gestundet oder erlassen hat, dürfte er allerdings keine Chance auf eine Erstattung der Grundsteuer haben. Dann hat der Vermieter den Mietausfall nämlich selbst zu verantworten“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Der Verband rät jedoch, den Antrag trotzdem zu stellen, falls der Mieter zahlungsunfähig bleibt. Nach Ablauf des Stichtags 31. März kann der Erlass nicht mehr beantragt werden.

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25Feb

Bei Schließsystemen auf Sicherheit achten

Elektronische Schließsysteme sind sehr komfortabel, sofern sie zuverlässig funktionieren und manipulationssicher sind. Deshalb sollten vor der Anschaffung einige Dinge beachtet und genau überlegt werden, mahnt der Verband privater Bauherren (VPB).Sicherheit liegt im CodeDer werkseitig eingestellte Code sollte unbedingt verändert werden, da dieser häufig zu leicht zu knacken ist. Auch sollten keine zu leichten Codes wie zum Beispiel Geburtstage der Familie gewählt werden. Für Smarthome-Funktionen kann das System mit dem WLAN verbunden werden, aber auch Bluetooth und andere Funkstandards sind je nach Hersteller möglich. Bei einer Verbindung über WLAN sollten Eigentümer unbedingt darauf achten, dass ein ausreichender Schutz gegen Manipulationen von außen gegeben ist. Auch an Notfälle denkenAuch an den Notfall sollte gedacht werden: Was passiert bei einem längeren Stromausfall? Wird die Haustüre dann von einem Akku gesichert und wenn ja, wie lange hält dieser? Viele Schließsysteme bieten zudem eine Not- und Gefahrenfunktion, die dafür sorgt, dass das Schloss jederzeit mit einem Notschlüssel von außen und innen (z. B. bei einem Hausbrand) geöffnet werden kann.

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18Feb

Stärkster Anstieg der Energiekosten seit zehn Jahren

Die Energiekosten in Deutschland sind innerhalb eines Monats so stark gestiegen wie noch nie in den vergangenen zehn Jahren. Die Kosten für Heizung, Strom und Sprit legten zum Jahreswechsel um knapp 7 Prozent zu.Unterschiedliche PreistreiberInsgesamt lagen die Energiekosten für einen Musterhaushalt im Dezember 2020 bei 3.429 Euro pro Jahr. Im Januar 2021 kostete die gleiche Menge Energie bereits 3.665 Euro. Das entspricht einer Preissteigerung von 6,9 Prozent (236 Euro) innerhalb eines Monats, meldet das Vergleichsportal. Hierbei verteuerte sich Heizöl auf Monatssicht um 12 Prozent. Die Kosten für Gas stiegen um rund zehn Prozent und für Benzin mussten Verbraucher im Januar 10,2 Prozent mehr ausgeben. Strom verteuerte sich um 0,5 Prozent, sofern man die Erhöhung der Mehrwertsteuer herausrechnet. „Preistreiber waren vor allem das Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuersenkung, die Einführung des CO2-Preises sowie Großhandelspreise, die im Zuge der Corona-Pandemie zunächst deutlich in den Keller sackten und nun wieder anziehen“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. MethodikDer Verivox-Energiekostenindex ermittelt die Energiekosten für einen bundesdeutschen Musterhaushalt. Hierbei werden die Kosten für Heizung, Elektrizität und Mobilität mengengewichtet berücksichtigt. Die Grundlage ist ein Drei-Personen-Musterhaushalt mit einem jährlichen Wärmebedarf von 20.000 Kilowattstunden (kWh), einem Stromverbrauch von 4.000 kWh und einer jährlichen Fahrleistung von 13.300 Kilometern.

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