27. August 2020
WEG: Sondernutzungsrecht am Garten
Der Garten einer Wohnanlage einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) gehört grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum. Doch wer kommt für die Kosten der Pflege und Instandhaltung auf, wenn z. B. nur die Erdgeschossbewohner Sondernutzungsrechte besitzen? Und dürfen Eigentümer mit Sondernutzungsrecht dort machen, was sie möchten?
Rechte und Pflichten des Sondernutzungsberechtigten
In der Regel sind die Sondernutzungsrechte des Gartens in der Teilungserklärung geregelt. Sie können jedoch auch nachträglich in Form einer Vereinbarung aller Eigentümer festgelegt werden. Damit es später nicht zu Streitigkeiten oder gar zu Gerichtsverhandlungen kommt, empfiehlt der Verein „Wohnen im Eigentum e. V.“, sämtliche Rechte und Pflichten des Gartennutzers schriftlich festzuhalten. Ist in der Vereinbarung festgelegt, dass der Sondernutzungsberechtigte für die Instandhaltung bzw. Pflege verantwortlich ist, so hat er unter anderem den Rasen zu mähen, Pflanzen zu gießen und den Pflanzenschnitt zu übernehmen. Im Zweifel hat er auch die Kosten dafür zu tragen – auch, wenn dies nicht explizit in der Vereinbarung genannt wird (BGH V ZR 91/16).
Will er hingegen bauliche Veränderungen vornehmen, zum Beispiel ein Gartenhaus oder einen Pool bauen, dürfen diese Maßnahmen die anderen Eigentümer nicht beeinträchtigen und dürfen zudem nur mit Zustimmung aller Miteigentümer durchgeführt werden.
Aktueller Bericht
17Sep.
Kellerdecke selbst dämmen: In sechs Schritten zu weniger Heizkosten
Die Decke von unbeheizten Kellerräumen zu dämmen lohnt sich. Unterstützung durch Handwerksbetriebe ist dafür nicht nötig. Mit ein wenig handwerklichem Geschick können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Dämmung in sechs Schritten selbst anbringen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Sanierungsmaßnahme ist äußerst effektiv: Sie spart bis zu zehn Prozent Heizkosten jährlich. Kosten fallen nur für das Material an. Nachdem die Kellerdecke gedämmt wurde, ist zudem der Fußboden im Erdgeschoss im Winter nicht mehr kalt. Zusätzlich zur Dämmung der Kellerdecke empfiehlt sich auch ein Blick auf den Dachboden. Eine gute Dämmung der oberen Seite des Dachbodens schützt nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hitze. In manchen Fällen ist die Dämmung des Dachbodens sogar Pflicht. Während bei der Dachdämmung Fachleute gefragt sind, ist bei der Dämmung der oberen Geschossdecke ebenfalls viel in Eigenregie möglich. (mehr …)