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24. Januar 2019

Was darf im Kaminofen verbrannt werden?

Ein Kaminofen sorgt für Wärme und Gemütlichkeit. Gerade im Winter erfreut sich das „Lagerfeuer“ im Wohnzimmer großer Beliebtheit. Doch um sich selbst und die Umwelt nicht zu belasten, müssen einige Regeln beachtet werden.

Was ist erlaubt?
Im Kaminofen dürfen unter anderem naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts, Stein- und Braunkohle, Grillkohle, naturbelassenes stückiges Holz (auch mit Rinde), Sägespäne sowie Torfbriketts und Brenntorf verbrannt werden. Bei Brennholz sollte auf die sachgemäße Trocknung geachtet werden. Nadelhölzer wie Fichte oder Kiefer sind schon nach etwa einem Jahr getrocknet; Laubbäume wie Eiche oder Buche benötigen bis zu 3,5 Jahren. Die Restfeuchte im Holz sollte im Idealfall unter 20 Prozent betragen, bei der Bestimmung hilft ein Holzfeuchtemessgerät. Zu feuchtes Holz verbrennt nicht vollständig und schadet der Umwelt und dem Ofen.

Was darf nicht verbrannt werden?
Nicht alles, was brennt, darf in den Kaminofen. Altpapier erzeugt Feinstaub und setzt weitere gefährliche Schadstoffe frei. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung verbietet das Verbrennen, es drohen sogar Bußgelder. Auch imprägniertes, beschichtetes und lackiertes Holz darf nicht im heimischen Kaminofen verbrannt werden – diese Hölzer gehören in die Wertstoffsammlung.

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17Okt

Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen

Wie der der Energiedienstleister Ista mitteilt, muss für das Jahr 2023 fast jeder Zweite (46 Prozent) nachzahlen, weil die tatsächlichen Heizkosten für das Jahr 2023 höher ausfielen als die dafür geleisteten Vorauszahlungen, während 43 Prozent eine Rückzahlung erhalten. Allerdings haben laut Umfrage 47 Prozent der Mieter bisher noch gar keine Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten.  Die Zahlen entnimmt Ista einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. (mehr …)

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