Aktuelle Neuigkeiten

23. August 2018

Vorschlag: Bestellerprinzip für Immobilienkauf

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) lässt aktuell prüfen, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt. Dann müsste derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat – in der Regel ist dies der Verkäufer.

Maklergebühren schwanken deutschlandweit
Für Mietwohnungen wurde das Bestellerprinzip bereits 2015 eingeführt und soll Mieter finanziell entlasten. Die Maklerprovision schwankt in Deutschland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern wird sie üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. SPD, die Grünen und die Linke unterstützen das Vorhaben und waren bereits im letzten Bundestagswahlkampf für das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen.

Gegenwind von Maklern und Immobilienverbänden
Makler und Immobilienverbände befürchten jedoch, dass Verkäufer die Maklergebühren zukünftig auf den Verkaufspreis aufschlagen könnten – was wiederum die anderen Erwerbsnebenkosten erhöhen würde. Sie fordern, stattdessen die Erwerbsnebenkosten zu senken oder Freibeträge einzuführen. Vielen Ersterwerbern wird der Kauf durch stetig ansteigende Erwerbsnebenkosten erschwert: Diese machen gebietsweise rund 15 Prozent des Kaufpreises aus.

Aktueller Bericht

14Aug.

Starkregen: So können Sie Ihre Immobilie schützen

Starkregenereignisse treten immer häufiger auf und können zu erheblichen Schäden an Wohngebäuden führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert darüber, welche Schutzmaßnahmen Immobilieneigentümer ergreifen können und welche Versicherung sinnvoll ist. Da in der Regel Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss über entsprechende Maßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ein Beschluss in der Eigentümerversammlung gefasst werden. (mehr …)

Artikel lesen

Zurück zur Übersicht