Aktuelle Neuigkeiten

04. Februar 2021

Verluste von Solaranlagen sind steuerlich absetzbar

Eigentümer und Immobilienbesitzer, die eine Solaranlage betreiben und Strom ins Netz einspeisen, müssen ihre Gewinne versteuern. Auf der anderen Seite dürfen sie auch Verluste steuermindernd geltend machen – Ein Urteil, das viele Immobilienbesitzer freuen dürfte. Dies entschied das Finanzgericht Thüringen.

Hintergrund: Anlage einer Eigentümerin macht Verluste
In den ersten drei Jahren nach der Anschaffung der Solaranlage machte die Eigentümerin Verluste. Im Jahr 2016 gab sie für das Jahr in ihrer Steuererklärung einen Verlust von 261 Euro an. Das zuständige Finanzamt erkannte diesen Verlust nicht an und erklärte die Solaranlage zu einer steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei.

Urteil: Gewinnerzielungsabsicht ist vorhanden
Die Richter des Finanzgerichts Thüringen sahen dies grundsätzlich anders: Beim Betrieb einer Solaranlage sei immer von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen und somit dürfen auch Verluste steuerlich abgesetzt werden. Auch wenn die Anlage – aufgrund ihres hohen Anschaffungspreises – in den ersten Jahren nur Verluste erzielt, dürfen diese steuermindernd geltend werden. Von einer Liebhaberei wird nur gesprochen, wenn die Tätigkeit aus rein privaten Motiven beruht.

[FG Thüringen Az.: 3 K 59/18]

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22Okt.

Techem Atlas: Große regionale Unterschiede bei Heizkosten

Wie entwickeln sich Heizkosten, Energieverbrauch und Wassernutzung in deutschen Mehrfamilienhäusern? Welche Rolle spielen Wärmepumpen im Gebäudebestand? Und wie weit ist die Digitalisierung bei Mess- und Abrechnungsprozessen fortgeschritten? Zum Start der Heizsaison liefert der neue Techem Atlas für Energie, Wärme und Wasser Antworten darauf. Für die Studie hat Techem Daten von rund 94.000 Gebäuden mit etwa 1,1 Millionen Wohnungen in Deutschland sowie von weiteren 1,1 Millionen Wohnungen in ausgewählten europäischen Ländern aus dem vergangenen Jahr ausgewertet. Damit zählt der Atlas zu den umfangreichsten Untersuchungen seiner Art. Die Analyse zeigt: Trotz stabilisierter Energiepreise liegen die Heizkosten weiterhin deutlich über dem Niveau vor der Energiekrise von 2021. Ursache sind insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Temperaturen und der damit verbundene höhere Energieverbrauch. Gleichzeitig bestätigen die Daten die wirtschaftlichen Vorteile von Wärmepumpen im Mehrfamilienhausbestand trotz noch nicht ausgeschöpfter Effizienzpotenziale. Bei der Digitalisierung von Ablesung und Abrechnung sowie beim Ausbau intelligenter Messinfrastruktur zeichnen sich erneut Fortschritte gegenüber dem Vorjahr ab. (mehr …)

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