04. Juli 2019
Umstritten: Der Berliner Mietendeckel
Das Eckpunktepapier für den Mietendeckel wurde bereits beschlossen, im Oktober soll der entsprechende Gesetzentwurf folgen. Berlin möchte ab 2020 die Mieten von privaten, kommunalen und gemeinnützigen Gesellschaften einfrieren. Zudem sollen Mieten, die zu diesem Zeitpunkt eine Höchstgrenze überschreiten, abgesenkt werden – ansonsten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel soll zunächst fünf Jahre, rückwirkend ab dem 18. Juni 2019, gelten.
Rechtliche Bedenken gegen den Mietendeckel
Private Eigentümer, Interessenverbände und Wohnungsgesellschaften begehren auf: Viele haben bereits Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, die den Beschluss prüfen. Sie befürchten Verluste und einen Investitionsstopp. „Eine fünfjährige Mietendeckelung wird dazu führen, dass private Eigentümer entweder ihre Wohnungen verkaufen oder keine Modernisierungen mehr durchführen, sodass die Wohnqualität drastisch sinken wird“, so die Befürchtung des Eigentümerverbandes Haus & Grund.
Fraktion hält Mietendeckel für rechtssicher
Das von der Berliner SPD in Auftrag gegebene Expertengutachten kommt zu dem Schluss, dass der Mietendeckel rechtssicher ist. Es besagt, dass die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt und Berlin somit aktiv werden und den Mietendeckel einführen darf.
Aktueller Bericht
01Mai
Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent
Mitten in der Regierungsbildung zieht die Wärmepumpenbranche eine positive Zwischenbilanz nach dem ersten Quartal. Die bereits im letzten Quartal des Vorjahres deutlich gestiegene Nachfrage nach der Heizungsförderung schlägt sich jetzt mit 62.000 Geräten (plus 35 Prozent) auch im Absatz nieder. Der Branchenverband fordert von der neuen Regierungskoalition eine entschlossene Fortsetzung der Wärmewende. (mehr …)