Aktuelle Neuigkeiten

28. Juni 2018

Überwachungskamera: Nachbar darf nicht gefilmt werden

Eine installierte Überwachungskamera darf nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet werden – auch nicht, wenn sie dort gar nichts aufzeichnet. So entschied das Amtsgericht München.

Hintergrund: Nachbar fühlt sich überwacht
Der Nachbar des Klägers hatte auf seinem Grundstück eine Kamera installiert, die bei Bewegungen auf dem eigenen Grundstück Fotos macht. Sie war so eingestellt, dass sie zwar das Nachbargrundstück erfasst, aber auf Bewegungen dort nicht reagiert. Theoretisch war es deshalb möglich, dass der Kläger zufällig auf Aufnahmen zu sehen ist. Der Kläger fühlte sich überwacht und führte an, dass die Kamera problemlos an anderer Stelle befestigt werden könnte, ohne dabei sein Grundstück zu überwachen.

Urteil: Kamera muss weg
Die Richterin gab dem Kläger Recht. „[…] bei der Installation von Anlagen der Überwachung auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von den Kameras erfasst werden“. Auch wenn unklar sei, ob der Kläger überhaupt fotografiert oder gefilmt wird, bestehe durch die Platzierung der Kamera eine Verdachtssituation, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einschränkt. (Amtsgericht München 172 C 14702/17)

Aktueller Bericht

17Sep.

Kellerdecke selbst dämmen: In sechs Schritten zu weniger Heizkosten

Die Decke von unbeheizten Kellerräumen zu dämmen lohnt sich. Unterstützung durch Handwerksbetriebe ist dafür nicht nötig. Mit ein wenig handwerklichem Geschick können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Dämmung in sechs Schritten selbst anbringen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Sanierungsmaßnahme ist äußerst effektiv: Sie spart bis zu zehn Prozent Heizkosten jährlich. Kosten fallen nur für das Material an. Nachdem die Kellerdecke gedämmt wurde, ist zudem der Fußboden im Erdgeschoss im Winter nicht mehr kalt. Zusätzlich zur Dämmung der Kellerdecke empfiehlt sich auch ein Blick auf den Dachboden. Eine gute Dämmung der oberen Seite des Dachbodens schützt nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hitze. In manchen Fällen ist die Dämmung des Dachbodens sogar Pflicht. Während bei der Dachdämmung Fachleute gefragt sind, ist bei der Dämmung der oberen Geschossdecke ebenfalls viel in Eigenregie möglich. (mehr …)

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