15. August 2019
Tiefgaragenstellplatz muss groß genug sein
Ein Käufer hatte zu einer Eigentumswohnung einen Tiefgaragenstellplatz für rund 20.000 Euro erworben. Da der Stellplatz an der schmalsten Stelle jedoch nur 2,50 Meter misst, verlangt er vom Bauträger zwei Drittel des Kaufpreises zurück. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig.
Vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
Das OLG Braunschweig gab dem Kläger Recht und befand, dass es dem Tiefgaragenplatz an der vereinbarten Beschaffenheit fehlt. Gemessen an den Gesamtumständen der gekauften Wohnung und dem hohen Preis, sollte zumindest ein Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse den Parkplatz nutzen können. Ein vom Landgericht beauftragter Sachverständiger hat allerdings festgestellt, dass auf dem Parkplatz weder vorwärts noch rückwärts eingeparkt werden kann, wenn der Fahrer vorwärts auf den Parkplatz zufährt. Einparken kann der Fahrer nur, wenn er die 58 Meter vom Eingang bis zum Stellplatz rückwärts fährt oder wenn er in der sechs Meter breiten Gasse wendet. Beides sei nicht zumutbar. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied, dass der Bauträger dem Kläger zwei Drittel des Kaufpreises erstatten muss. [OLG Braunschweig 8 U 62/18]
Aktueller Bericht
06Aug.
KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026
Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv. (mehr …)