Aktuelle Neuigkeiten

30. Mai 2019

Steuererklärung: Handwerkerrechnungen nicht vergessen

Der neue Stichtag für Steuererklärungen ab 2018 ist der 31. Juli 2019. Eigentümer, die Handwerkerrechnungen gesammelt haben, können hiermit bares Geld sparen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Hierbei sind jedoch einige Vorgaben zu beachten.

Was kann steuerlich geltend gemacht werden?
Abgesetzt werden können Reparaturen und Modernisierungen am eigenen Haus oder der selbstgenutzten Eigentumswohnung. Hierunter fallen sämtliche Handwerkerleistungen, wie z. B. Maler- und Tapezierarbeiten, Schornsteinfegergebühren, Modernisierung des Badezimmers oder der Küche, Reparaturen an Fenstern Türen oder dem Dach sowie die Reparatur, Wartung und der Austausch von Heizungsanlagen.

Was ist bei der Erklärung zu beachten?
Seit Anfang 2009 dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer maximal möglichen Ersparnis von 1.200 Euro, so der VPB. Absetzbar sind jedoch nur Lohn- und Arbeitskosten sowie die Fahrtkosten und die auf diese Posten anfallende Mehrwertsteuer. Materialien sind nicht absetzbar. Weiterhin muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der alle Kosten getrennt voneinander aufgeführt werden. Zudem muss die Rechnung zwingend per Überweisung beglichen worden sein.

Aktueller Bericht

07Mai

„Unzureichende Nachbesserungen“: Verbände kritisieren neues Mietrechtspaket scharf

Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Mit dem Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Die im Referentenentwurf vorgesehenen und vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stark kritisierten Verschärfungen wurden teilweise abgemildert. Dennoch sind zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer zu befürchten. (mehr …)

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