Aktuelles

02Juli

Mehrwertsteuersenkung: So profitieren Eigentümer und Bauherren

Das Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 1. Januar 2021 ist der reguläre Satz von 19 auf 16 Prozent gesenkt, die reduzierte Mehrwertsteuer beträgt fünf statt sieben Prozent. Bauherren, deren Eigenheime noch in diesem Jahr fertig werden, können richtig sparen. Doch auch Eigentümer können profitieren.Einsparungen für BauherrenBauherren, deren Immobilie noch in diesem Jahr fertiggestellt wird, können von der Reduzierung der Mehrwertsteuer profitieren, sofern kein Festpreis vereinbart wurde, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Bei Klauseln wie „zzgl. 19 % MwSt.“ oder „zzgl. Umsatzsteuer“ ist eine Einsparung möglich. Hier hilft der Steuerberater weiter. Der VPB warnt jedoch davor, Baufirmen zu einer schnellen Fertigstellung zu drängen, da unter Zeitdruck mehr Fehler passieren und diese auch erst zu spät bemerkt werden könnten. Eigentümer: Jetzt sanierenFür Eigentümer ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um Sanierungsarbeiten in Auftrag zu geben. Insbesondere Arbeiten, die in der nächsten Zeit ohnehin anstehen, sollten Eigentümer nun angehen. Bei allen Handwerkerrechnungen werden nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Zum können Lohn-, Arbeits- und Fahrtkosten sowie die Umsatzsteuer bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

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25Juni

IW-Studie: Abwassergebührenranking 2020

Zum zweiten Mal seit 2017 erstellte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland ein Abwassergebührenranking. Hierbei wurden die Abwassergebühren der 100 größten deutschen Städte nach Einwohnern betrachtet.Bis zu 700 Euro pro Jahr UnterschiedJe nach Wohnort variieren die Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie um bis zu 700 Euro jährlich. In Worms (RP) ist es mit 240,23 Euro am günstigsten, während Potsdam (BB) mit 939,85 auf dem letzten Platz landet. Im Ranking 2020 liegen 17 der 25 günstigsten Städte in Bayern oder Baden-Württemberg. Die bestplatzierte ostdeutsche Stadt (Erfurt) kommt auf Rang 30. Von den 25 Städten mit den höchsten Gebühren liegen 15 in Nordrhein-Westfalen, davon 13 in der Metropolregion Rhein-Ruhr. 81 Städte haben seit 2017 die Gebühren erhöht, in 18 sind sie gesunken. Haus und Grund fordert KostensenkungenHaus & Grund appelliert an die Kommunen, ihre Kosten nüchtern zu analysieren und offenzulegen, da die Gebührenordnungen unter anderem uneinheitlich und intransparent seien. „[…] Die Städte sind jetzt gefordert, die Ursachen für die hohen Kosten zu ermitteln und im Anschluss Maßnahmen zur Kostensenkung umzusetzen“, fordert Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.

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18Juni

BGH: Automatische Verlängerung von Maklerverträgen zulässig

Ein Maklervertrag darf sich nach Ablauf um maximal die Hälfte der ursprünglichen Vertragslaufzeit verlängern, wenn keine Kündigung erfolgt. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese Klausel muss jedoch Bestandteil des Vertrags sein, um gültig zu sein – im verhandelten Fall ging die Klägerin leer aus.Der Fall: Maklerin fordert SchadensersatzEine Maklerin schloss mit einer Klientin einen Makleralleinauftrag über sechs Monate ab, um deren Eigentumswohnung zu verkaufen. Das bedeutet, dass die Klientin während der Vertragslaufzeit keinen anderen Makler mit dem Verkauf beauftragen darf. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beauftragte die Beklagte einen anderen Makler, der deren Wohnung erfolgreich verkaufte. Die Maklerin berief sie sich auf die automatische Vertragsverlängerung, klagte und forderte Schadensersatz in Höhe der Provision nebst Zinsen. Das Urteil: Generell ist die Verlängerung zulässigDer Bundesgerichtshof entschied, dass die automatische Vertragsverlängerung normalerweise zulässig ist und Maklern in einem solchen Fall Schadensersatz zusteht. In diesem speziellen Fall geht die Maklerin allerdings leer aus. Der Grund dafür ist, dass die Klausel nicht direkter Bestandteil des Vertrages war, sondern in einer Anlage mit dem Titel „Informationen für Verbraucher“ enthalten war. (BGH AZ I ZR 40/19)

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11Juni

Corona: Mietenmoratorium läuft offenbar aus

Im März wurde die Sonderregelung beschlossen, dass Mietern, die wegen der Corona-Krise ihre Mieter nicht bezahlen können, nicht gekündigt werden darf. Diese Maßnahme gilt noch bis zum 30. Juni und soll offenbar nicht verlängert werden.Kurzfristige Sonderregelung für MieterMietrückstände aus dem Zeitraum von April bis Juni 2020 dürfen nicht zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen. Dies gilt, sofern der Mieter glaubhaft machen kann, dass er z. B. Verdienstausfälle hat. Diese Regelung gilt für private und gewerbliche Mietverhältnisse sowie für Pachtverträge. Andere Kündigungsgründe z. B. Eigenbedarf sind hiervon nicht betroffen. Bis zum 30. Juni 2021 haben Mieter Zeit, die Mietrückstände auszugleichen. Bundestag und Bundesrat hatten der Bundesregierung zugesprochen, das Moratorium bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Einstimmigen Medienberichten zufolge wird von dieser Verlängerung jedoch kein Gebrauch gemacht. Während sich die SPD und der Mieterbund für eine Verlängerung aussprechen, da sich viele Schwierigkeiten erst mit Zeitverzug zeigen, ist die Unionsfraktion dagegen. Sie spricht sich dafür aus, auch die Vermieter zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

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