23Jul
Personenaufzüge: Zwei-Wege-Kommunikation wird Pflicht
Bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Personenaufzüge in Wohngebäuden mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Darauf verweist der Verein „Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e. V.“ (WIE). Auch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind zum Nachrüsten verpflichtet.Stichtag: 1. Januar 2021Grund für die Änderung ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Vorschrift gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge. Dies betrifft Anlagen, die Personen befördern, Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können. Die neue Regelung gilt sowohl für neue Aufzüge als auch für Bestandsanlagen. Über die Zwei-Wege-Kommunikation können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprachverbindung zu einer Notrufzentrale bzw. einem Notdienst herstellen. Die Kommunikation muss in beide Richtungen möglich sein und die Befreiung muss durch das Personal innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden. TÜV Süd: Einfache Nachrüstung möglichLaut TÜV Süd sind keine kostspieligen Umbauten nötig: bestehende Anlagen können relativ günstig mit einer Gegensprechanlage oder einem fest installierten Telefon nachgerüstet werden. Die genauen Anforderungen an das Zwei-Wege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ in Ziffer 3.4.3 beschrieben.
16Jul
Destatis: Mehr Baugenehmigungen im Mai
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist die Zahl der Baugenehmigungen trotz der Corona-Krise gestiegen. Im Mai 2020 ist in Deutschland der Bau von insgesamt 32.000 Wohnungen genehmigt worden. Nach vorläufigen Angaben sind das 3,9 Prozent mehr Baugenehmigungen als im Mai 2019. In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten.Starker Anstieg bei MehrfamilienhäusernIm Mai 2020 wurden rund 28.100 Neubauten genehmigt. Dies sind 7,3 Prozent oder 1.900 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat. Besonders deutlich stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (+8,7 Prozent). Auch die Zahl der Genehmigungen von Wohnungen in Zweifamilienhäusern (+3,4 Prozent) nahm zu. Die Zahl der Baugenehmigungen von Einfamilienhäusern (-7,3 Prozent) hingegen sank. Anstieg der Neubaupreise gebremstDie Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude sind zwar im Mai 2020 um drei Prozent höher als im Vorjahresmonat, jedoch ist dies der niedrigste Anstieg gegenüber dem Vorjahr seit Mai 2017.
09Jul
Ein Wasserschaden, ein Wohnungsbrand oder ein Einbruch: Schlimm genug, wenn so etwas passiert, noch schlimmer ist es, wenn die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommt. Nicht jede Hausratversicherung deckt jeden Fall ab. Stiftung Warentest hat 157 Tarife von 61 Hausratversicherern untersucht.Enorme PreisunterschiedeAuch Verbraucher die gut versichert sind, sollten den regelmäßigen Vergleich nicht scheuen – zwischen dem teuersten und dem günstigsten Tarif liegen mehrere hundert Euro. Laut Stiftung Warentest bieten die meisten Versicherungen so genannte Premiumtarife, die die meisten Privathaushalte jedoch gar nicht benötigen. Sind die Leistungen im Basistarif ausreichend, können Verbraucher ordentlich sparen. Guter Rat: Altverträge prüfenStiftung Warentest rät dazu, Altverträge zu prüfen. Sind in den vergangenen Jahren hochwertige Anschaffungen hinzugekommen, sodass die Versicherungssumme zu niedrig ist? Werden die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit gekürzt, z. B. wenn bei einem Einbruch die Türe nicht abgeschlossen war? Ist das E-Bike in der Fahrradversicherung enthalten? Auch lohnt ein Blick in die Zusatzleistungen: Sind Wasserbetten oder Aquarien inbegriffen? Wie sieht es aus, wenn die Terrassenmöbel gestohlen werden? In neuen Verträgen sind die meisten dieser Leistungen bereits enthalten.
02Jul
Mehrwertsteuersenkung: So profitieren Eigentümer und Bauherren
Das Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 1. Januar 2021 ist der reguläre Satz von 19 auf 16 Prozent gesenkt, die reduzierte Mehrwertsteuer beträgt fünf statt sieben Prozent. Bauherren, deren Eigenheime noch in diesem Jahr fertig werden, können richtig sparen. Doch auch Eigentümer können profitieren.Einsparungen für BauherrenBauherren, deren Immobilie noch in diesem Jahr fertiggestellt wird, können von der Reduzierung der Mehrwertsteuer profitieren, sofern kein Festpreis vereinbart wurde, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Bei Klauseln wie „zzgl. 19 % MwSt.“ oder „zzgl. Umsatzsteuer“ ist eine Einsparung möglich. Hier hilft der Steuerberater weiter. Der VPB warnt jedoch davor, Baufirmen zu einer schnellen Fertigstellung zu drängen, da unter Zeitdruck mehr Fehler passieren und diese auch erst zu spät bemerkt werden könnten. Eigentümer: Jetzt sanierenFür Eigentümer ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um Sanierungsarbeiten in Auftrag zu geben. Insbesondere Arbeiten, die in der nächsten Zeit ohnehin anstehen, sollten Eigentümer nun angehen. Bei allen Handwerkerrechnungen werden nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Zum können Lohn-, Arbeits- und Fahrtkosten sowie die Umsatzsteuer bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.