Aktuelles

24Okt

Ein Jahr Baukindergeld – KfW und BMI ziehen Zwischenbilanz

Seit der Einführung des Baukindergeldes vor rund einem Jahr in Deutschland, haben rund 135.000 Familien Förderanträge gestellt. Dies melden die KfW Bankengruppe und das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) in einer gemeinsamen Presseerklärung und ziehen damit positive Bilanz.Ziele werden erreichtDen Antragstellern wurden bereits 2,8 Milliarden Euro an Zuschüssen gewährt. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Milliarden Euro für das Baukindergeld zur Verfügung. Das Ziel, vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen mit dem Baukindergeld zu unterstützen, wird erreicht: 35 Prozent der Familien haben Kinder bis zu zwei Jahren, 65 Prozent haben Kinder bis zu 6 Jahren. 70 Prozent der Antragsteller sind zwischen 25 und 40 Jahre alt. Mehr als 80 Prozent der geförderten Familien haben ein oder zwei Kinder, rund 60 Prozent ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen in Höhe von bis zu 40.000 Euro. Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen (29.728), gefolgt von Baden-Württemberg (18.072), Bayern (17.974) und Niedersachsen (16.569).  

Artikel lesen

17Okt

WEG kann Vermietung an Feriengäste nicht verbieten

Eine Hausbewohnerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vermietete ihre Wohnung regelmäßig an Feriengäste. Dies war laut Teilungserklärung auch ausdrücklich erlaubt, missfiel jedoch den anderen Eigentümern.Der Fall: WEG stimmt gegen KurzzeitvermietungIn einer Eigentümerversammlung stimmten alle Teilnehmer, außer der betroffenen Wohnungseigentümerin, gegen die Kurzzeitvermietung. Laut Teilungserklärung reicht eine Mehrheit von 75 Prozent für eine Entscheidung aus. Die Eigentümerin, die ihre Wohnung regelmäßig tage- oder wochenweise vermietete, zog daraufhin vor Gericht und bekam letztendlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht. Das Urteil: Änderung der Zweckbestimmung bedarf EinstimmigkeitDie Vermietung an Kurzzeitgäste gehört laut BGH-Urteil zur Zweckbestimmung einer Eigentumswohnung und darf somit nicht per Mehrheitsbeschluss geändert werden. Um ein solches Verbot durchzusetzen, bedarf es der Zustimmung aller Eigentümer einer WEG. Dieser Beschluss dient vor allem dem Schutz der Minderheit. Sofern die Wohnung jedoch überbelegt ist, Störungen durch Lärmbelästigung oder Verstöße gegen die Hausordnung auftreten, könnten die anderen Eigentümer auf Unterlassung der Kurzzeitvermietung klagen. [Az.: V ZR 112/18]

Artikel lesen

10Okt

BGH-Urteil: Nachbar muss Pollenflug dulden

Bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zog ein Grundstückseigentümer, der sich durch das Laub und den Pollenflug der Birken auf dem Nachbargrundstück gestört fühlte. Der Bundesgerichtshof urteilte nun: Die Birken dürfen bleiben.Nachbar fordert Baumfällung oder monatliche ZahlungenLaub, herabfallende Birkenzweige und Blütenkätzchen sowie der Pollenflug störten den Kläger so sehr, dass er von seinem Nachbarn verlangte, die drei rund 18 Meter hohen Birken zu fällen. Alternativ verlangte er in den Monaten Juni bis November Zahlungen in Höhe von 230 Euro. Das Urteil: Birken dürfen bleibenDer Bundesgerichtshof wies die Klage des Mannes ab. In der Begründung heißt es, dass die Bäume im rechtlich vorgegebenen Abstand von mindestens zwei Metern zum Nachbargrundstück gepflanzt wurden. Zudem seien die Birken gesund und es erfolgt eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Die Beeinträchtigungen des Klägers betrachtete das Gericht als erheblich, jedoch nicht so schwer, dass Entschädigungs- oder Beseitigungsansprüche bestehen. [BGH V ZR 218/18]

Artikel lesen

03Okt

Sozialwohnungen: Bestand schrumpft weiter

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. meldet, dass es bundesweit immer weniger Sozialwohnungen gibt. Waren es im Jahr 2002 noch rund 2,6 Mio. Wohnungen mit Preisbindung, verringerte sich die Zahl bis zum Jahr 2018 auf rund 1,18 Mio. Wohnungen. Im Zeitraum 2017 bis 2020 werden nach Berechnungen der Förderstellen der Länder jedes Jahr rund 43.000 Mietwohnungen aus der sozialen Bindung fallen.Bisherige Bautätigkeit reicht nicht ausDie bisherige Bautätigkeit im geförderten Wohnungsbau reicht nicht aus, um dieses Abschmelzen umzukehren, so der GdW. Insgesamt wurden 2018 in ganz Deutschland rund 27.040 neue Sozialwohnungen gebaut. Um den Bedarf – vor allem in Ballungsräumen und für die Mittelschicht – zu decken, müssten jährlich rund 80.000 Wohnungen erstellt werden. Der GdW weist auch darauf hin, dass der soziale Wohnungsbau stärker gefördert werden müsste. Für die Jahre 2020/2021 sind insgesamt 2 Mrd. Euro für die soziale Wohnraumförderung vorgesehen. Das bedeutet eine Reduzierung um 500 Mio. Euro pro Jahr gegenüber der heutigen Summe. Um den wirklichen Bedarf an Sozialwohnungen decken zu können, wären bundesweit mindestens 5 Mrd. Euro notwendig.

Artikel lesen
1 60 61 62 63 64 76