Aktuelles

25Jun

IW-Studie: Abwassergebührenranking 2020

Zum zweiten Mal seit 2017 erstellte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland ein Abwassergebührenranking. Hierbei wurden die Abwassergebühren der 100 größten deutschen Städte nach Einwohnern betrachtet.Bis zu 700 Euro pro Jahr UnterschiedJe nach Wohnort variieren die Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie um bis zu 700 Euro jährlich. In Worms (RP) ist es mit 240,23 Euro am günstigsten, während Potsdam (BB) mit 939,85 auf dem letzten Platz landet. Im Ranking 2020 liegen 17 der 25 günstigsten Städte in Bayern oder Baden-Württemberg. Die bestplatzierte ostdeutsche Stadt (Erfurt) kommt auf Rang 30. Von den 25 Städten mit den höchsten Gebühren liegen 15 in Nordrhein-Westfalen, davon 13 in der Metropolregion Rhein-Ruhr. 81 Städte haben seit 2017 die Gebühren erhöht, in 18 sind sie gesunken. Haus und Grund fordert KostensenkungenHaus & Grund appelliert an die Kommunen, ihre Kosten nüchtern zu analysieren und offenzulegen, da die Gebührenordnungen unter anderem uneinheitlich und intransparent seien. „[…] Die Städte sind jetzt gefordert, die Ursachen für die hohen Kosten zu ermitteln und im Anschluss Maßnahmen zur Kostensenkung umzusetzen“, fordert Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.

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18Jun

BGH: Automatische Verlängerung von Maklerverträgen zulässig

Ein Maklervertrag darf sich nach Ablauf um maximal die Hälfte der ursprünglichen Vertragslaufzeit verlängern, wenn keine Kündigung erfolgt. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese Klausel muss jedoch Bestandteil des Vertrags sein, um gültig zu sein – im verhandelten Fall ging die Klägerin leer aus.Der Fall: Maklerin fordert SchadensersatzEine Maklerin schloss mit einer Klientin einen Makleralleinauftrag über sechs Monate ab, um deren Eigentumswohnung zu verkaufen. Das bedeutet, dass die Klientin während der Vertragslaufzeit keinen anderen Makler mit dem Verkauf beauftragen darf. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beauftragte die Beklagte einen anderen Makler, der deren Wohnung erfolgreich verkaufte. Die Maklerin berief sie sich auf die automatische Vertragsverlängerung, klagte und forderte Schadensersatz in Höhe der Provision nebst Zinsen. Das Urteil: Generell ist die Verlängerung zulässigDer Bundesgerichtshof entschied, dass die automatische Vertragsverlängerung normalerweise zulässig ist und Maklern in einem solchen Fall Schadensersatz zusteht. In diesem speziellen Fall geht die Maklerin allerdings leer aus. Der Grund dafür ist, dass die Klausel nicht direkter Bestandteil des Vertrages war, sondern in einer Anlage mit dem Titel „Informationen für Verbraucher“ enthalten war. (BGH AZ I ZR 40/19)

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11Jun

Corona: Mietenmoratorium läuft offenbar aus

Im März wurde die Sonderregelung beschlossen, dass Mietern, die wegen der Corona-Krise ihre Mieter nicht bezahlen können, nicht gekündigt werden darf. Diese Maßnahme gilt noch bis zum 30. Juni und soll offenbar nicht verlängert werden.Kurzfristige Sonderregelung für MieterMietrückstände aus dem Zeitraum von April bis Juni 2020 dürfen nicht zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen. Dies gilt, sofern der Mieter glaubhaft machen kann, dass er z. B. Verdienstausfälle hat. Diese Regelung gilt für private und gewerbliche Mietverhältnisse sowie für Pachtverträge. Andere Kündigungsgründe z. B. Eigenbedarf sind hiervon nicht betroffen. Bis zum 30. Juni 2021 haben Mieter Zeit, die Mietrückstände auszugleichen. Bundestag und Bundesrat hatten der Bundesregierung zugesprochen, das Moratorium bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Einstimmigen Medienberichten zufolge wird von dieser Verlängerung jedoch kein Gebrauch gemacht. Während sich die SPD und der Mieterbund für eine Verlängerung aussprechen, da sich viele Schwierigkeiten erst mit Zeitverzug zeigen, ist die Unionsfraktion dagegen. Sie spricht sich dafür aus, auch die Vermieter zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

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04Jun

Ökostrom erstmals über 50 % in Deutschland

Erstmals beträgt der Ökostrom-Anteil in Deutschland über 50 Prozent. Mit 51,2 Prozent wird mehr als die Hälfte des Stroms durch erneuerbare Energien erzeugt. Dies meldete das Statistische Bundesamt (Destatis) am 28. Mai.Windkraft ist wichtigste EnergiequelleDas Statistische Bundesamt berichtet, dass im 1. Quartal 2020 mit 72,3 Milliarden Kilowattstunden erstmals mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wurden, als aus konventionellen Energieträgern. Somit stieg die Strommenge aus erneuerbaren Energien gegenüber dem 1. Quartal 2019 um 14,9 Prozent. Den höchsten Anstieg verzeichnete mit +21,4 Prozent der Strom aus Windkraft, was vor allem auf ein sehr windreiches Quartal zurückzuführen ist. Die Windenergie war, mit insgesamt 34,9 Prozent der insgesamt eingespeisten Strommenge, der wichtigste Energieträger. Konventionelle Energieträger verlierenDie Einspeisung aus konventionellen Energieträgern sank dagegen um 21,9 Prozent. Insbesondere der Kohlestrom-Anteil war mit -33,4 Prozent deutlich niedriger als im 1. Quartal 2019.  Im ersten Quartal 2020 ging die insgesamt eingespeiste Strommenge gegenüber dem Vorjahresquartal um 6,6 Prozent auf 141,2 Milliarden Kilowattstunden zurück. Dieser Rückgang liegt laut Destatis im Rahmen üblicher Schwankungen und sei somit nicht auf die Corona-Krise zurückzuführen.

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