12. August 2021
Nichtgenehmigte Untervermietung rechtfertigt Kündigung
Wer seine Wohnung an Touristen untervermietet, kann in beliebten Städten hohe Nebeneinkünfte erzielen. Doch Achtung: Mieter, die ihren Wohnraum untervermieten, ohne den Eigentümer zu informieren, riskieren die (fristlose) Kündigung.
Mieterin vermietet einzelnes Zimmer
Die Mieterin einer 5-Zimmer-Wohnung in Berlin vermietete eines der Zimmer regelmäßig über ein Internetportal an Touristen. Als die Vermieter davon erfuhren, baten sie eine Freundin, dieses Zimmer zu buchen und sprachen im Anschluss eine Abmahnung aus. Die Mieterin löschte daraufhin ihr Profil auf der Vermittlungsplattform, vermietete das Zimmer jedoch weiterhin. Dies erfuhren die Vermieter, da die Mieterin der Freundin eine Telefonnummer gab, falls diese weitere potenzielle Untermieter kennt. Ein weiterer „Tourist“ mietete die Wohnung im Auftrag der Vermieter. Nachdem auch dieser abgereist war, sprachen die Vermieter die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung aus.
Landgericht Berlin auf Seite der Vermieter
Das Landgericht Berlin entschied in der Berufungsinstanz, dass den Vermietern ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zustehe. Zumindest die hilfsweise ordentliche Kündigung sei nach § 573 BGB wirksam. Die unerlaubte Untervermietung stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Die „detektivischen Ermittlungen“ der Vermieter seien grundsätzlich zulässig, da sich die Personen, die die Mieterin beherbergt hat, dort mit Wissen und in Anwesenheit der Beklagten aufgehalten haben, ohne weitere Ermittlungen anzustellen oder in ihre Grundrechte einzugreifen. (LG Berlin AZ 63 S 309/19)
Aktueller Bericht
17Sep.
Kellerdecke selbst dämmen: In sechs Schritten zu weniger Heizkosten
Die Decke von unbeheizten Kellerräumen zu dämmen lohnt sich. Unterstützung durch Handwerksbetriebe ist dafür nicht nötig. Mit ein wenig handwerklichem Geschick können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Dämmung in sechs Schritten selbst anbringen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Sanierungsmaßnahme ist äußerst effektiv: Sie spart bis zu zehn Prozent Heizkosten jährlich. Kosten fallen nur für das Material an. Nachdem die Kellerdecke gedämmt wurde, ist zudem der Fußboden im Erdgeschoss im Winter nicht mehr kalt. Zusätzlich zur Dämmung der Kellerdecke empfiehlt sich auch ein Blick auf den Dachboden. Eine gute Dämmung der oberen Seite des Dachbodens schützt nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hitze. In manchen Fällen ist die Dämmung des Dachbodens sogar Pflicht. Während bei der Dachdämmung Fachleute gefragt sind, ist bei der Dämmung der oberen Geschossdecke ebenfalls viel in Eigenregie möglich. (mehr …)