04. November 2021
Laubfegen: Beauftragter Dienstleister muss kontrolliert werden
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen dafür sorgen, dass auf dem Grundstück sowie – je nach Gemeinde – auf angrenzenden Gehwegen und Zufahrten der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wird. Die Arbeiten können sie selbst ausführen oder einen Dienstleister beauftragen. Eine wichtige Neuerung kam mit der WEG-Reform: Seit dem 01.12.2020 können WEGs Schadenersatzansprüche nicht mehr auf ihre Verwalter abwälzen.
Reform nimmt Eigentümer in die Verantwortung
Falls der beauftragte Dienstleister die Straßen und Wege nicht ordentlich oder rechtzeitig fegt oder räumt und jemand verletzt sich, indem er z. B. auf nassem Laub ausrutscht, haftet die Wohneigentümergesellschaft und muss gegebenenfalls Schadenersatz zahlen. Seit der WEG-Reform gilt der Verwalter nur noch als gesetzlicher Vertreter (ausführendes Organ) der WEG und die WEG haftet für die Pflichtverletzungen des Verwalters gegenüber Dritten.
Verkehrssicherungspflicht: Das müssen Eigentümer beachten
Wird ein Dienstleister beauftragt, muss die WEG dessen Arbeit zumindest stichprobenartig kontrollieren. Versäumnisse sollten protokolliert und dem Verwalter mitgeteilt werden, damit bei Wiederholung ein anderer Dienstleister beauftragt werden kann. Laub oder auch Schnee muss an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr gefegt bzw. geräumt werden. An Sonn- und Feiertagen gilt die Pflicht in der Regel ab 8 Uhr. Detaillierte und individuelle Vorgaben finden sich in den städtischen Satzungen.
Aktueller Bericht
23Okt.
Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen
Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,7 Prozent oder 1.000 Baugenehmigungen mehr als im August 2024. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 5,2 Prozent oder 800 auf 15.800. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,0 Prozent oder 300 auf 3.500. (mehr …)