22. Februar 2024
KfW-Förderprogramme wieder angelaufen
Die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen sind am 20. Februar wieder angelaufen. Anträge können ab sofort bei der KfW-Bank gestellt werden. Dies meldet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Fördertöpfe sind gut gefüllt
Für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro zur Verfügung. Für das „Genossenschaftliche Wohnen“ werden 15 Millionen Euro bereitgestellt und für das Programm Altersgerecht Umbauen sind es in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Förderprogramme des Bundesbauministeriums sind wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land. Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen.“
Die Förderprogramme
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Genossenschaftliches Wohnen
Altersgerecht Umbauen (AU)
Aktueller Bericht
05Feb.
Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten
Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). (mehr …)