29. Dezember 2022
Jahreswechsel: Das ändert sich im neuen Jahr
Das Jahr 2023 beginnt nicht allein mit Knallerei und guten Neujahrsvorsätzen: auch in der Immobilienbranche kommen Änderungen auf Eigentümer, Mieter und Bauherren zu. Lesen Sie hier, was im neuen Jahr wichtig ist.
Grundsteuererklärung: Eigentlich sollten Eigentümer die Grundsteuererklärung bis zum 31.10.2022 eigereicht haben. Aufgrund einiger Schwierigkeiten wurde die Frist nun einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Energiepreisbremsen: Ab März gelten die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme, der Bundesrat hat dem Entwurf jüngst zugestimmt. Für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant.
CO2-Preis: Im November hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss gebilligt, der ein Stufenmodell bei der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern vorsieht. Je besser der energetische Zustand des Hauses, desto günstiger wird es für den Vermieter. Das Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft.
Erben: Die Bemessungsgrundlagen für das Erben von Grundstücken wurde geändert, die Übertragung von Immobilien könnte somit teurer werden. Dies gilt mit dem Stichtag 31.12.2022.
GEG-Novelle: Anfang 2023 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Damit einher geht eine Verschärfung des Neubaustandards auf „EH 55“. Die Anforderungen an den Wärmeschutz steigen hingegen nicht weiter an.
Aktueller Bericht
29Okt.
Handwerkerbonus vor Kürzung: Jetzt noch 20 Prozent Steuern sparen
Privatleute, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen, kennen das: Man schmiedet Pläne für Umbauten, will dieses oder jenes sanieren oder erneuern. Oft steht schon im Vorfeld fest, dass es hierfür Handwerkerleistungen braucht. „Wer solch ein Vorhaben schon konkret durchdacht hat und angehen möchte, sollte dies nicht unnötig auf die lange Bank schieben. Denn derzeit wird politisch verhandelt, ob der bestehende Steuerbonus für Handwerkerleistungen gekürzt werden soll. Dies würde private Bauherren unmittelbar betreffen. (mehr …)