05. Juli 2018
Immobilienbau: Mängel rechtzeitig rügen
Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bauherren dazu, ihre Baustellen regelmäßig überwachen zu lassen. Auch eine Schlussbegehung vor Ende der Gewährleistungspflicht kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.
Viele Mängel sind nicht sofort erkennbar
Schlecht abgedichtete Keller, Risse im innenliegenden Mauerwerk oder in Fliesen sowie eine schlechte Energiebilanz des Hauses sind bei der Abnahme meist nicht erkennbar oder zeigen sich erst im Laufe der Zeit. Werden zum Beispiel die Räume nicht richtig warm oder liegt der Energieverbrauch deutlich über den Erwartungen, kann das im Laufe eines Lebens ganz schön ins Geld gehen. Der VPB rät deshalb zu einer Schlussbegehung, ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungspflicht.
Baufirma muss Mängel beheben
Die Baufirma, die die Mängel verschuldet hat, muss diese auf eigene Kosten beheben. Dazu müssen die Mängel innerhalb der Gewährleistungspflicht gerügt werden. Die Dauer beträgt bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme. Um die Rüge rechtzeitig auszusprechen, empfiehlt der VPB eine umfassende Schlussbegehung ein halbes Jahr vor Ende der Frist.
Aktueller Bericht
13Aug.
Luft-Luft-Wärmepumpen: Klimageräte als smarte Heiz-Alternative
Klimageräte können dazu beitragen, an Hitzetagen das Haus kühl zu halten. Inzwischen werden sie in Deutschland immer beliebter. Dass die Geräte auch heizen können, ist jedoch noch wenig bekannt. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Luft-Luft-Wärmepumpen, so der Fachbegriff, sind in der Anschaffung günstiger als herkömmliche Wärmepumpen und können vergleichsweise einfach installiert werden. Sinnvoll sind sie in eher kleineren Wohnungen oder unregelmäßig genutzten. Dies gilt insbesondere für Gebäude ohne Heizungsrohre, Heizkörper oder Fußbodenheizung, die bisher etwa mit Nachtspeicheröfen beheizt wurden. Nachteilig ist, dass sie das Haus nicht mit Warmwasser für Küche und Bad versorgen können. Die Wärmeverteilung muss zudem so geplant sein, dass die Luftbewegung im Raum angenehm ist und die Strömungsgeräusche nicht zu laut werden. Vor allem im unsanierten Altbau ist dies aufgrund des hohen Wärmebedarfs eine große Herausforderung. Luft-Luft-Wärmepumpen sollten in solchen Fällen in der Regel nicht als alleiniges Heizsystem eingesetzt werden. (mehr …)