Aktuelle Neuigkeiten

06. Oktober 2022

Holzpellets richtig lagern

Die stark gestiegenen Energiepreise haben die große Nachfrage nach erneuerbaren Energien noch einmal verstärkt. Auch Pelletheizungen, die mit aus Holzresten hergestellten Pellets betrieben werden, werden immer beliebter. Wer sich für eine Holzpelletheizung entscheidet, muss jedoch einige Dinge beachten, gibt der Verband Privater Bauherren (VPB) zu bedenken.

Geeigneten Lagerraum finden

Wer von Öl auf Pellets umsteigt, kann seinen ehemaligen Tankraum zum Lager umbauen. Grundlage für die Lagerung von Pellets bilden die „Verordnungen über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung“ (FeuVO), die, wie so oft in Deutschland, von Bundesland zu Bundesland variieren können. Der richtige Ansprechpartner für dieses Vorhaben ist das örtliche Bauamt – es informiert zuverlässig über alle geltenden Vorschriften.

Bei der Lagerung von Pellets können Abbauprodukte, wie zum Beispiel Kohlenmonoxid oder Kohlenwasserstoffe aus den Pellets austreten und sich im Lagerraum anreichern. Es gab schon Todesfälle in ungelüfteten Pellet-Lagerräumen durch das unsichtbare und geruchlose Gas Kohlenmonoxid.

Vorschriften bei der Lagerung

Laut VPB ist ab mehr als 6,5 t Pelletlagerung ein Brennstofflagerraum nötig, also ein Raum, der zu keinem anderen Zweck als der Pelletlagerung genutzt werden darf, zudem gibt es unter anderem strenge Belüftungs- und Beschilderungspflichten.

Wer weniger als 6,5 t Pellets lagert, benötigt zwar keinen Brennstofflagerraum, aber ab 500 kg sieht die Muster-FeuVO auch dann die Belüftungs- und Beschilderungspflicht vor.

Wer von fossilen Brennstoffen auf Pellets umstellt, der muss also nicht nur technisch, sondern auch baulich eine ganze Menge beachten. Ein unabhängiger Sachverständiger kann im Vorfeld über Vorschriften, Auflagen, Kosten und Zuschussprogramme informieren.

 

Aktueller Bericht

11Juni

Sommerlicher Wärmeschutz: Das müssen Wohnungseigentümer beachten

Anlässlich des Hitzeaktionstags am 11. Juni 2026, der unter dem Schwerpunktthema „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), wie sich Maßnahmen des Hitzeschutzes bei Bestandsgebäuden umsetzen lassen und was Wohnungseigentümer hierbei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen. (mehr …)

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