Aktuelle Neuigkeiten

13. Juni 2019

Hessen erweitert Mietpreisbremse

Die zum 30. Juni 2019 auslaufenden Mietpreisbremse in Hessen wurde verlängert und erweitert. Statt bisher in 16, gilt sie nun in 31 Städten und Gemeinden. Spätestens zum 1. Juli 2019 soll die neue Verordnung in Kraft treten.

Gültigkeit der Mietpreisbremse strittig
Das Landgericht Frankfurt erklärte die Mietpreisbremse in Hessen bereits im März 2018 für ungültig, da bei Erlass der Verordnung ein nicht ausreichender Begründungsentwurf vorlag. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Gegner der Mietpreisbremse argumentieren, dass mehr Bauland, weniger Bürokratie und eine Senkung der Grunderwerbsteuer für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen würden. Befürworter hingegen wünschen sich weitere Mieterschutzmaßnahmen oder sogar Mietpreisdeckel, wie sie aktuell in Berlin geplant sind.

Neue Städte und Gemeinden
Kronberg im Taunus fällt ab dem 1. Juli nicht mehr unter die Verordnung. Neu erfasst werden Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel (Wetterau), Bischofsheim (Groß-Gerau), Egelsbach (Offenbach), Eschborn (Main-Taunus), Ginsheim-Gustavsburg (Groß-Gerau), Heusenstamm (Offenbach), Hofheim, Kelkheim (Main-Taunus), Kelsterbach (Groß-Gerau), Kiedrich (Rheingau-Taunus), Langen (Offenbach), Nauheim (Groß-Gerau), Nidderau (Main-Kinzig), Obertshausen (Offenbach) und Raunheim (Groß-Gerau).

Aktueller Bericht

06Nov.

Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz

Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD). (mehr …)

Artikel lesen

Zurück zur Übersicht