19. August 2021
Heizkostenverordnung: Bundeskabinett beschließt Novelle
Das Bundeskabinett hat die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Mit der Änderungsverordnung werden die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Geräte zukünftig fernablesbar
Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Wenn der Austausch im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder der Aufwand unangemessenen ist, können Ausnahmen gemacht werden.
Neue Mittteilungs- und Informationspflichten
Gebäudeeigentümer müssen den Nutzenden in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitstellen, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ab dem 1. Januar 2022 müssen diese mindestens monatlich bereitgestellt werden. Darüber hinaus macht die Richtlinie Vorgaben dazu, welche Mindestinformationen die Gebäudeeigentümer den Nutzenden – unabhängig von der Art der Zähler oder Heizkostenverteiler – mit den Abrechnungen zur Verfügung stellen müssen. Diese Vorgaben der Richtlinie werden mit der Änderungsverordnung umgesetzt.
Aktueller Bericht
12Feb.
Heizkostenprognose 2025: Trotz sinkender Energiepreise sind steigende Kosten zu erwarten
Für die Heizkostenabrechnung 2025 müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz sinkender Energiepreise auf höhere Kosten einstellen. Grund dafür sind die kälteren Außentemperaturen in der Heizperiode: Im Schnitt war es 2025 kälter als 2024, was zu einer Steigerung des Heizenergieverbrauchs führt. Laut einer aktuellen Prognose des Energiedienstleisters Techem steigen die Gesamtkosten für Heizen im Mittel damit um +8,6 Prozent. Besonders betroffen sind Haushalte mit Fernwärme (+13,2 %) und Gas (+9,7 %). (mehr …)