06. Februar 2020
Guter Rat für Bauherren: Rechnungen nicht zu früh bezahlen
Zu nahezu jedem Schlüsselfertighaus gibt es einen Bauvertrag mit einem Zahlungsplan. Der Zahlungsplan legt fest, wann welche Abschläge fällig werden. Nach Erfahrung des VPB (Verband Privater Bauherren) sind viele Zahlungspläne überzogen: Die Höhe der ersten Raten liegt über dem jeweiligen Gegenwert des Rohbaus.
Vertrag genau prüfen und Fortschritt kontrollieren
Bei der Vertragsprüfung sollten Bauherren darauf achten, dass die Raten angemessen sind und das sie nicht in Vorkasse gehen müssen. Doch auch wenn alles korrekt aufgesetzt ist, stellen die meisten Baufirmen die Rechnung, sobald ein Bauabschnitt fertiggestellt ist. Diese sollten Bauherren zwar pünktlich bezahlen, jedoch nicht, bevor sie überprüft haben, ob der jeweilige Bauabschnitt auch mängelfrei fertiggestellt wurde. Im Zweifelsfall hilft eine Prüfung durch unabhängige Sachverständige weiter. Stellen sich nach Bezahlung der Rechnung noch Mängel heraus, wird es oft schwieriger, die Baufirma zur Nachbesserung zu überreden. Der VPB rät deshalb zu gründlicher Prüfung vor der Bezahlung.
Aktueller Bericht
08Mai
Frühjahr ist Versammlungszeit – das sollten Eigentümer beachten
In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Frühjahr die Hauptsaison der Eigentümerversammlungen. Darauf weist der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) hin. Eigentümer, die sich seit der letzten Versammlung Gedanken über mögliche Anträge gemacht haben, sollten diese jetzt einreichen, um ihre Themen rechtzeitig in die Tagesordnung einbringen zu können. Die Versammlung ist ein zentrales Forum, um über Finanzen, Instandhaltungen und Regelungen in der Gemeinschaft zu entscheiden – insbesondere über die Jahresabrechnung, die laut gängiger Praxis bis spätestens Juni beschlossen werden sollte, sofern der Verwaltervertrag nichts anderes vorsieht. (mehr …)