Aktuelle Neuigkeiten

09. April 2020

Frühling: Jetzt Solaranlage checken

Besitzer einer Photovoltaikanlage sollten diese jetzt ganz genau im Auge behalten oder durch einen Fachmann prüfen lassen. In den Herbst- und Wintermonaten wird den Anlagen ganz schön zugesetzt – umso wichtiger sind regelmäßige Kontrollen und Wartungen.

Herbst- und Winterschäden beeinflussen Ertrag
Zwischen März und Oktober erzielen Solaranlagen fast 80 Prozent ihres Jahresertrags – umso wichtiger ist es, dass die Anlagen in dieser Zeit gut funktionieren. Im Herbst und Winter können Schneefälle, Eis, Hagel, Laub und Vogelkot die Anlagen beschädigen. Da diese Schäden die Leistungsfähigkeit beeinflussen und somit den Ertrag verringern können, sollten Photovoltaikanlagen im Frühjahr einem Check unterzogen werden.

Schäden selbst erkennen
Vergleichen Hausbesitzer regelmäßig die Erträge mit den Vorjahresdaten, werden Auffälligkeiten schnell erkannt. Auch größere Beschädigungen oder Verschmutzungen können Hausbesitzer bei genauer Betrachtung selbst erkennen. Zur genaueren Diagnose, Reparatur oder der professionellen Reinigung sollte jedoch ein Fachmann hinzugezogen werden. Um sicherzugehen, dass die Anlage stets gut funktioniert und um den regelmäßigen Check nicht zu vergessen, können Eigentümer Wartungsverträge abschließen. Diese beinhalten zum Beispiel eine besonders gründliche Prüfung der Anlage in festgelegten Intervallen.

Aktueller Bericht

08Mai

Frühjahr ist Versammlungszeit – das sollten Eigentümer beachten

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Frühjahr die Hauptsaison der Eigentümerversammlungen. Darauf weist der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) hin. Eigentümer, die sich seit der letzten Versammlung Gedanken über mögliche Anträge gemacht haben, sollten diese jetzt einreichen, um ihre Themen rechtzeitig in die Tagesordnung einbringen zu können. Die Versammlung ist ein zentrales Forum, um über Finanzen, Instandhaltungen und Regelungen in der Gemeinschaft zu entscheiden – insbesondere über die Jahresabrechnung, die laut gängiger Praxis bis spätestens Juni beschlossen werden sollte, sofern der Verwaltervertrag nichts anderes vorsieht. (mehr …)

Artikel lesen

Zurück zur Übersicht