Aktuelle Neuigkeiten

11. Juli 2019

Eigentümergesellschaft: Klimaanlage nachrüsten

Seit den vergangenen Rekordsommern denken viele Eigentümer darüber nach, ihre Wohnungen nachträglich mit einer Klimaanlage auszustatten. Technisch ist das kein Problem, doch gerade bei Eigentümergesellschaften ist das Einverständnis der anderen Eigentümer nötig. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten alle Maßnahmen bei der Versammlung genehmigt werden.

Gerichtsurteil: Klimaanlage muss abgebaut werden
Das Amtsgericht Essen entschied, dass eine Klimaanlage, deren Einbau die Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) ursprünglich zugestimmt hatte, wieder entfernt werden muss. In der Eigentümerversammlung wurde der Einbau einstimmig beschlossen, jedoch wurde nicht festgelegt, welche Art von Klimagerät eingebaut wird, noch wo es installiert wird. Als das Gerät eingebaut war, fühlte sich ein Eigentümer durch die Optik und den Geräuschpegel gestört und klagte.

Das Gericht gab dem Kläger Recht: Da das Klimagerät eine bauliche Veränderung darstellt, der die WEG in dieser Form nicht zugestimmt hat, muss es entfernt werden. Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft, dass die Klimaanlage eingebaut werden darf, ist nichtig, da er nicht festlegt, welche Art von Klimagerät installiert wird, noch wo es angebracht werden soll.
[Amtsgericht Essen Az.: 196 C 288/16]

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12Dez

Kerzen im Advent: Schäden verhindern und Versicherungen prüfen

Ein brennender Adventskranz oder Weihnachtsbaum kann schlimme Schäden in der Wohnung verursachen oder gar zu einem Wohnungsbrand führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, welche Vorkehrungen Wohnungseigentümer und -Eigentümerinnen im Vorfeld treffen sollten und welche Versicherungen im Schadensfall greifen. (mehr …)

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