12. März 2020
BGH: Kündigung des Mietverhältnisses wegen freilaufender Hunde
Ist die Tierhaltung in einer Mietwohnung gestattet, sollten sich die Halter unbedingt an die bestehende Hausordnung halten. Tun sie das nicht, droht die Kündigung des Mietverhältnisses, so urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Fall: Freilaufende Hunde auf Gemeinschaftsflächen
Die Mieter einer Wohnung in einer Villa hatten ihre Hunde regelmäßig auf den Gemeinschaftsflächen des Anwesens, zu denen auch ein Spielplatz gehört, frei herumlaufen lassen. Mehrere Mitmieter beschwerten sich über diesen Zustand, zumal dies auch laut Hausordnung nicht gestattet war. Die Vermieterin mahnte die Hundehalter mehrfach ab. Da dies zu keiner Änderung führte, kündigte sie das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich.
Das Urteil: Kündigung ist rechtens
Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Kündigung rechtens ist. Das Laufenlassen der Hunde trotz mehrerer Abmahnungen auf Gemeinschaftsflächen stelle eine beharrliche Pflichtverletzung dar. Da sich Mietmieter über dieses Verhalten geärgert und gestört fühlen, sei zudem der Hausfrieden gestört. Dass es zu keinen Beeinträchtigungen wie z. B. Verschmutzungen gekommen ist, spiele hierbei keine Rolle. [Az.: VIII ZR 328/19]
Aktueller Bericht
22Okt.
Techem Atlas: Große regionale Unterschiede bei Heizkosten
Wie entwickeln sich Heizkosten, Energieverbrauch und Wassernutzung in deutschen Mehrfamilienhäusern? Welche Rolle spielen Wärmepumpen im Gebäudebestand? Und wie weit ist die Digitalisierung bei Mess- und Abrechnungsprozessen fortgeschritten? Zum Start der Heizsaison liefert der neue Techem Atlas für Energie, Wärme und Wasser Antworten darauf. Für die Studie hat Techem Daten von rund 94.000 Gebäuden mit etwa 1,1 Millionen Wohnungen in Deutschland sowie von weiteren 1,1 Millionen Wohnungen in ausgewählten europäischen Ländern aus dem vergangenen Jahr ausgewertet. Damit zählt der Atlas zu den umfangreichsten Untersuchungen seiner Art. Die Analyse zeigt: Trotz stabilisierter Energiepreise liegen die Heizkosten weiterhin deutlich über dem Niveau vor der Energiekrise von 2021. Ursache sind insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Temperaturen und der damit verbundene höhere Energieverbrauch. Gleichzeitig bestätigen die Daten die wirtschaftlichen Vorteile von Wärmepumpen im Mehrfamilienhausbestand trotz noch nicht ausgeschöpfter Effizienzpotenziale. Bei der Digitalisierung von Ablesung und Abrechnung sowie beim Ausbau intelligenter Messinfrastruktur zeichnen sich erneut Fortschritte gegenüber dem Vorjahr ab. (mehr …)