Aktuelle Neuigkeiten

20. Februar 2020

BGH: „Hausmeisternotdienst“ gehört nicht zu Betriebskosten

Bezahlt ein Vermieter einen Hausmeister für dessen Notdienstbereitschaft, so zählt dies zu den Verwaltungskosten und nicht zu den Betriebskosten. Damit sind diese Kosten nicht über die Betriebskostenabrechnung umlegbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).Der Fall: Vermieterin legt „Notdienstpauschale“ um
Die Betriebskostenabrechnung der Vermieterin eines Mehrfamilienhauses enthielt unter anderem den Posten „Hausmeister-Notdienstpauschale“. Den Betrag in Höhe von knapp 2.000 Euro hatte sie dem Hausmeister gezahlt, falls – außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – Störungen wie Stromausfall, Heizungsausfall oder ein Wasserrohrbruch eintreten. Eine Partei weigerte sich jedoch zu zahlen, woraufhin die Vermieterin klagte.

Das Urteil: Hausmeister-Notdienst gehört zu Verwaltungskosten
Der BGH entschied, dass der Hausmeister-Notdienst eine Tätigkeit sei, die zu den Verwaltungskosten gehöre, da Meldungen über genannte Schäden normalerweise an die Hausverwaltung erfolgen. Ein Hausmeister übernimmt, nach Auffassung des BGH, Aufgaben, die dem Sicherheits- und Ordnungsbereich zuzuordnen sind und größtenteils in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden. Die Aufnahme von Störungsmeldungen und das Beauftragen erforderlicher Reparaturen sind jedoch den Verwaltungstätigkeiten zuzuordnen und demnach nicht umlagefähig (BGH VIII ZR 62/19).

Aktueller Bericht

05März

Der Traum vom Eigenheim: In diesen Mittelstädten ist er noch bezahlbar

Die deutschen Mittelstädte rücken als bezahlbare Alternative zu den Großstädten zunehmend ins Blickfeld von Wohnungskäufern. Eine aktuelle Analyse der Angebotspreise von Bestandswohnungen in ausgewählten Mittelstädten durch das Immobilienportal Immowelt zeigt, dass der Traum von den eigenen vier Wänden hier nach wie vor realisierbar ist. Zwar sind die Wohnungspreise in 108 von 120 untersuchten Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern im Vergleich zum Vorjahr gestiegen – in der Spitze sogar um fast 15 Prozent. Trotzdem profitieren Wohnungssuchende in vielen Mittelstädten nach wie vor von vergleichsweise moderaten Preisen. Für die Analyse wurden die Angebotspreise von Eigentumswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) in 120 ausgewählten Mittelstädten zum jeweils 01.03.2026 und 2025 miteinander verglichen. (mehr …)

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