Aktuelle Neuigkeiten

25. August 2022

Barrierefreies Wohnen: Fördermittel bereits aufgebraucht

Nur sechs Wochen nach der Bereitstellung von Investitionszuschüssen für barrierereduzierte Wohnanpassung ist der Fördertopf schon wieder leer. Bereits zugesagte Anträge sind jedoch nicht betroffen.

Enorme Nachfrage nach Fördermitteln

Bis Ende des Jahres 2022 hätten die Mittel reichen sollen – doch dass die bereitgestellten 75 Millionen Euro nicht ausreichen, hatten Experten schon länger befürchtet. Erst vor sechs Wochen, am 29. Juni, wurde das Programm wieder aufgenommen. Die KfW schreibt: „Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung bereits ausgeschöpft. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung (455-B) stellen.“

Bis zu 6.250 Euro konnten private Eigentümer und Mieter für Umbaumaßnahmen beantragen. Typische Umbauten sind zum Beispiel bodengleiche Duschen, Treppenlifte, barrierefreie Zugänge zu Hof, Garage oder Mülltonnen, aber auch Smarthome-Anwendungen wie z. B. für elektrische Rollläden.

Jetzt schon beraten lassen

Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen, die zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gehört, rät jetzt schon zur Beratung: „Wer sich jetzt schon überlegt, wie und was umgebaut werden soll, ist vorbereitet, wenn der Fördertopf 455-B der KfW erneut gefüllt werden sollte und kann dann zügig einen Antrag stellen“, so Grüne. „Denn sollte die übliche Förderpraktik beibehalten werden, ist leider erneut zu erwarten, dass dann Eile geboten ist, bevor der nächste Fördertopf nach einigen Wochen wieder leer ist.“

 

Aktueller Bericht

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In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Frühjahr die Hauptsaison der Eigentümerversammlungen. Darauf weist der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) hin. Eigentümer, die sich seit der letzten Versammlung Gedanken über mögliche Anträge gemacht haben, sollten diese jetzt einreichen, um ihre Themen rechtzeitig in die Tagesordnung einbringen zu können. Die Versammlung ist ein zentrales Forum, um über Finanzen, Instandhaltungen und Regelungen in der Gemeinschaft zu entscheiden – insbesondere über die Jahresabrechnung, die laut gängiger Praxis bis spätestens Juni beschlossen werden sollte, sofern der Verwaltervertrag nichts anderes vorsieht. (mehr …)

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