Aktuelle Neuigkeiten

26. Dezember 2019

„Abreißen und neu bauen“ – Wissenswertes zum Hausabriss

Ein geerbtes Haus auf einem schönen Grundstück, ein Schnäppchen oder gar ein baufälliger Altbau: Grundstücksbesitzer entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für einen Hausabriss. Doch was kostet ein Abriss und welche Faktoren spielen eine Rolle?

  • Größe: Die Gebäudegröße spielt beim Abriss- und Maschinenaufwand eine wichtige Rolle.
  • Erreichbarkeit: Ist das Grundstück von mehreren Seiten gut zugänglich? Dies hat großen Einfluss auf den Preis.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Wenn das Haus nahe an einem Gehweg liegt, müssen eventuell Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Absperrungen getroffen werden. Dies kann mit zusätzlichen Kosten und Gebühren einhergehen.
  • Schadstoffe und Material: Für Schadstoffe, wie z. B. Asbest werden zusätzliche Gebühren fällig.
  • Keller: Sofern das Gebäude unterkellert ist, muss dieser ausgegraben, neu befüllt und verdichtet werden – es entstehen höhere Kosten.
    Wichtig: Angebote einholen und gut kalkulieren

Der „normale“ Abriss eines Wohngebäudes kostet zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Bauchsachverständige können Grundstücksinteressenten und -besitzern dazu beraten, ob ein Abriss finanziell sinnvoll ist. Ist der Abriss notwendig oder bereits entschieden, sollten sich Eigentümer mindestens zwei Kostenvoranschläge einholen und diese miteinander vergleichen.

Aktueller Bericht

08Mai

Frühjahr ist Versammlungszeit – das sollten Eigentümer beachten

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Frühjahr die Hauptsaison der Eigentümerversammlungen. Darauf weist der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) hin. Eigentümer, die sich seit der letzten Versammlung Gedanken über mögliche Anträge gemacht haben, sollten diese jetzt einreichen, um ihre Themen rechtzeitig in die Tagesordnung einbringen zu können. Die Versammlung ist ein zentrales Forum, um über Finanzen, Instandhaltungen und Regelungen in der Gemeinschaft zu entscheiden – insbesondere über die Jahresabrechnung, die laut gängiger Praxis bis spätestens Juni beschlossen werden sollte, sofern der Verwaltervertrag nichts anderes vorsieht. (mehr …)

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