Aktuelle Neuigkeiten

03. Dezember 2020

Ab März 2021: Neue Label für Elektrogeräte

Die neuen Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte gelten ab März 2021. Sie sollten das System vereinfachen und Hersteller dazu anspornen, noch effizientere Geräte zu produzieren.

Was ändert sich?
Statt der bisherigen Klassen A+++ bis D gibt es dann nur noch klare Abstufungen von A bis G, ohne Plus-Klassen. Gleichzeitig müssen neue Geräte schneller zu reparieren und Ersatzteile besser verfügbar sein. Über einen QR-Code auf dem Label kann der Verbraucher zusätzliche Informationen zu seinem Gerät abrufen.

Geräte, die heute in die Energieeffizienzklasse A+++ fallen, können mit der neuen Einordnung z. B. in Klasse E wiederfinden. Deshalb sind sie aber noch lange nicht ineffizient. Angestrebt ist es, dass zunächst kein Gerät die neue Klasse A erreicht. Das soll unter anderem die Hersteller dazu anspornen, noch effizientere Geräte zu produzieren.

Zwei Label im Karton?
Derzeit kann es passieren, dass bei Elektrogeräten zwei Energieeffizienzlabel im Karton liegen: Das alte und das neue. Da die Hersteller den Verkaufszeitpunkt ihrer Ware nicht kennen, legen sie teilweise beide Label dazu.

Aktueller Bericht

06Aug.

KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026

Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv. (mehr …)

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