15. August 2024
Wohnungsfotos in Exposé ohne Einwilligung der Mieter
Sollen die Fotos einer bewohnten Immobilie im Makler-Exposé oder in Online-Portalen gezeigt werden, benötigt der Immobilienmakler hierfür die Zustimmung der Bewohner des Hauses. Schon für die Fertigung der Fotos braucht es die Zustimmung. Denn: Fotos von bewohnten Räumen sind personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Mieter die aus ihrer Wohnung oder ihrem Haus ausziehen, werden vom Vermieter oder Makler häufig um Fotos gebeten, um eine schnelle Neuvermietung zu ermöglichen. Ein Anrecht auf Fotos gibt es jedoch nicht. Mieter können dies verbieten. Sind bereits Fotos erstellt worden, können die Bewohner die Erlaubnis jederzeit widerrufen und die Bilder dürfen nicht weiter verwendet werden.
Im aktuellen Fall sollte eine Doppelhaushälfte verkauft werden, die an ein Ehepaar vermietet war. Das beauftragte Maklerbüro vereinbarte einen Termin, zur Besichtigung und um Fotos für ein Exposé anzufertigen. Am vereinbarten Termin empfing das Ehepaar die Mitarbeiter, die Fotos von den Innenräumen anfertigen wollten. Die Fotos wurden schließlich im gedruckten Exposé und auf einem Online-Portal veröffentlicht.
Nach einiger Zeit wurde das Ehepaar von bekannten, aber auch von fremden Personen auf die Fotos angesprochen. Das Ehepaar fühlte sich „demaskiert“ und ein „ein diffuses Gefühl des Beobachtetseins“ sei entstanden. Das Ehepaar verlangte, dass die Fotos offline genommen werden – was das Maklerbüro auch tat. Nun machte das Paar einen immateriellen Schaden für sich geltend und versuchte gerichtlich ein Schmerzensgeld durchzusetzen.
Das Landgericht Frankenthal stellte sich auf die Seite des Maklers. Die 3. Zivilkammer erklärte, durch das Verhalten des Mieter-Ehepaars habe dieses stillschweigend sowohl in die Anfertigung als auch in die Verwendung der Bilder eingewilligt. Das Gericht kritisierte lediglich, dass das Maklerbüro das Ehepaar nicht über die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einverständniserklärung aufgeklärt habe. Eine ohne den Hinweis erteilte Einwilligung wird jedoch nicht unwirksam und bleibt bestehen.
[Landgericht Frankenthal, Urteil vom 04.06.2024, Az. 3 O 300/23]
Aktueller Bericht
30Apr.
Solar-Check: Saubere Module für volle Leistung
Photovoltaikanlagen funktionieren am besten, wenn die Module frei von Schmutz, Staub, Moos und Flechten sind. Sobald es Frühling wird und die Sonne an Kraft gewinnt, lohnt sich aufgrund des anstehenden ertragsreichen Sommerhalbjahrs ein besonders genauer Blick auf die Anlage. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Schon mit bloßem Auge erkennt man, vor allem aus der Nähe, starke Verschmutzungen. Sie können dazu führen, dass die Solaranlage bis zu 15 Prozent weniger Leistung bringt. Ertragseinbußen kann man mit Hilfe einer App herausfinden, die die Erträge dokumentiert. Liegen die aktuellen Werte deutlich unter dem Soll, empfiehlt sich ein Solaranlagencheck. Auch die Anschlüsse und der Batteriespeicher sollten dabei unter die Lupe genommen werden. Eigentümer von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollten aber in der Regel nicht selbst aufs Dach steigen, sondern das Prüfen und Reinigen Fachleuten überlassen. Bei Balkonsolaranlagen dagegen ist eine Reinigung in Eigenregie möglich. (mehr …)