06. März 2025
Techem-Umfrage: Vermietende zufrieden mit Smart Metering
Die Mehrheit der privat Vermietenden (86 %) und Geschäftskunden, also gewerblich Vermietenden oder Verwaltenden (94 %), ist davon überzeugt, dass mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) die Einführung von Smart Metern in Deutschland beschleunigt und die Technologie einen großen Einfluss auf die Immobilienwirtschaft haben wird (57 % bzw. 83 %). Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Umfrage des Energiedienstleisters Techem.
Als Grund für den Einbau von Smart Metern in ihre Immobilien gaben beide Gruppen am häufigsten die vereinfachte Abrechnung von Nebenkosten durch präzise Verbrauchsdaten an (48 % bzw. 55 %), gefolgt von der Reduzierung des Verwaltungsaufwands (38 % bzw. 54 %). Platz drei belegte mit 43 Prozent bei den gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen (ESG), bei den privat Vermietenden war es mit 36 Prozent die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem: „Unter den Vermietenden, die in ihren Liegenschaften bereits intelligente Messsysteme verbaut haben, herrscht Zufriedenheit insbesondere im Hinblick auf Datengenauigkeit, die Transparenz bei Energierechnungen sowie bei Zuverlässigkeit und Nutzerfreundlichkeit.“
Dennoch zeigt die Umfrage auch, dass viele Vermietende noch zögern, intelligente Messsysteme in ihren Immobilien zu installieren. Als Hauptgründe für die Zurückhaltung nannten die Befragten ohne Smart-Meter-Ausstattung zu hohe Kosten (33 % bzw. 35 %) und fehlende Informationen zum Thema Smart Metering (33 % bzw. 35 %). Nur 8 Prozent der Privat- und 25 Prozent der Geschäftskunden berichten, in den nächsten sechs Monaten eine (weitere) Ausstattung ihrer Immobilie mit Smart Metern zu planen. Rund ein Fünftel (21 %) der Befragten, die ursprünglich einen Einbau von Smart Metern angedacht hatten, gab an, die Pläne zum Einbau eines intelligenten Messsystems aufzuschieben, bis eine neue Regierung gewählt wurde. Besonders unter den privat Vermietenden war die Zurückhaltung gegenüber des Smart-Meter-Ausbaus deutlich spürbar: Knapp die Hälfte der Befragten (47 %) sagte aus, keine Ausstattung geplant zu haben.
Vor allem vor dem Hintergrund der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) spielt der Smart-Meter-Rollout eine entscheidende Rolle. Im Rahmen dieses Versorgungsmodells wird den Nutzenden einer Immobilie anteilig der Strom aus einer auf dem Gebäude installierten Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt. Durch die genaue Erfassung der Erzeugungsmengen sowie der Strombezugsmengen der teilnehmenden Mietparteien schaffen intelligente Messysteme die Voraussetzung für die praktische Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Bei der Frage, wie vertraut die Teilnehmenden mit diesem Konzept sind, zeigte sich im Rahmen der Techem-Umfrage eine deutliche Diskrepanz zwischen privat Vermietenden und Geschäftskunden. Während knapp die Hälfte (47 %) der gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden angab, mit der Möglichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vertraut zu sein, trafen lediglich 11 Prozent der privat Vermietenden diese Aussage. 58 Prozent der privat Vermietenden und 66 Prozent der Geschäftskunden, die das GGV-Konzept kannten, planten eine Umsetzung dieses Versorgungsmodells innerhalb der nächsten sechs Monate.
Aktueller Bericht
06Aug.
KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026
Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv. (mehr …)