Aktuelle Neuigkeiten

27. Mai 2021

Sparen: Wann sich ein Gartenwasserzähler lohnt

Trinkwasser ist in Deutschland nicht besonders teuer – die Abwassergebühren sind in vielen Gemeinden jedoch verhältnismäßig hoch. Insbesondere Garten- und Grundstücksbesitzer, die in trockenen Sommern täglich gießen müssen, können diese Kosten deutlich reduzieren.

Gieß- und Gartenwasser separat abrechnen

Abwasserkosten werden fällig, sobald das Wasser in die Kanalisation fließt – bei Gießwasser im Garten ist das nicht der Fall. Da sich das jedoch nicht von den Wasserwerken kontrollieren lässt, werden die Abwasserkosten anhand des verbrauchten Wassers berechnet. Die Anschaffung eines Gartenwasserzählers kann sich also lohnen – doch es müssen einige Dinge berücksichtigt werden.

Kosten-Nutzen-Rechnung

Interessierte sollten sich zunächst bei Ihrer Kommune und dem örtlichen Wasserversorger darüber erkundigen, welche Vorschriften bestehen; gegebenenfalls wird auch eine Grundgebühr fällig. Der Zähler kostet im Baumarkt rund 25 Euro. Zusätzlich fallen, je nach Kommune, Kosten für einen Installateur an. Zudem muss der Zähler alle sechs Jahre ausgetauscht bzw. neu geeicht werden. Um im Vorfeld den eigenen Verbrauch zu schätzen, kann ein Wassermengenzähler am Schlauch oder Wasserhahn befestigt werden. Dieser zählt das abfließende Wasser und ist im Baumarkt für rund 15 Euro erhältlich. Anhand dieser gesammelten Daten gibt eine Kosten-Nutzen-Rechnung Aufschluss darüber, ob sich die Installation lohnt.

 

Aktueller Bericht

06Aug.

KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026

Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv. (mehr …)

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