05. Juli 2018
Immobilienbau: Mängel rechtzeitig rügen
Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bauherren dazu, ihre Baustellen regelmäßig überwachen zu lassen. Auch eine Schlussbegehung vor Ende der Gewährleistungspflicht kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.
Viele Mängel sind nicht sofort erkennbar
Schlecht abgedichtete Keller, Risse im innenliegenden Mauerwerk oder in Fliesen sowie eine schlechte Energiebilanz des Hauses sind bei der Abnahme meist nicht erkennbar oder zeigen sich erst im Laufe der Zeit. Werden zum Beispiel die Räume nicht richtig warm oder liegt der Energieverbrauch deutlich über den Erwartungen, kann das im Laufe eines Lebens ganz schön ins Geld gehen. Der VPB rät deshalb zu einer Schlussbegehung, ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungspflicht.
Baufirma muss Mängel beheben
Die Baufirma, die die Mängel verschuldet hat, muss diese auf eigene Kosten beheben. Dazu müssen die Mängel innerhalb der Gewährleistungspflicht gerügt werden. Die Dauer beträgt bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme. Um die Rüge rechtzeitig auszusprechen, empfiehlt der VPB eine umfassende Schlussbegehung ein halbes Jahr vor Ende der Frist.
Aktueller Bericht
15Mai
Stromspiegel 2025: So viel können die Deutschen einsparen
Die Deutschen verbrauchen zu viel Strom: Rund 30 Milliarden Kilowattstunden könnten in deutschen Haushalten jährlich eingespart werden. Das entspricht der gesamten Stromerzeugung durch Steinkohle in Deutschland – mit Folgen für Geldbeutel und Klima. Denn durch den unnötigen Stromverbrauch verschwenden Haushalte jedes Jahr rund 12 Milliarden Euro und verursachen zusätzlich 13 Millionen Tonnen CO2. Das zeigt der Stromspiegel für Deutschland 2025 (www.stromspiegel.de), den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online diese Woche veröffentlicht hat. (mehr …)