05. August 2021
Hochwasser: Mieteransprüche bei Unwetterschäden
Die Schäden die durch Hochwasser, Starkregen und andere Unwetter entstehen, betreffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Doch was passiert mit einem Mietverhältnis, wenn die Mietwohnung unbewohnbar geworden ist? Wie sollen sich Mieter und Vermieter verhalten?
Reparatur, Instandsetzung & Mietminderung
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, Wasser abpumpen zu lassen und andere Schäden zu beseitigen. Seine Versicherung haftet für mitvermietete Gegenstände (z. B. Teppichböden oder Einbauküchen), für die Gegenstände des Mieters haftet dessen Hausratversicherung, sofern ein Schutz gegen Elementarschäden vorliegt. Ist die Wohnung nach dem Unwetter zunächst unbewohnbar, kann die Miete um 100 Prozent gekürzt werden. Der Mieter muss dies beim Vermieter anzeigen und ggf. durch Fotos vom Zustand der Wohnung belegen.
Wohnung teilweise oder gänzlich unbewohnbar
Ist das Gebäude derart zerstört, dass es abgerissen werden muss oder langfristig unbewohnbar bleibt, endet das Mietverhältnis, so der Mieterbund. Der Mieter muss keine Miete mehr zahlen, hat aber auch keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm eine Ersatzwohnung stellt. Bei starker Beschädigung des Gebäudes bzw. der Wohnung ist der Vermieter grundsätzlich zur Reparatur verpflichtet. „Ist dies jedoch wirtschaftlich unzumutbar, spricht man von einem ‚Wegfall der Geschäftsgrundlage‘, die eine Vertragsanpassung erforderlich macht“, berichtet der Mieterbund. Das bedeutet, dass der Mieter entweder eine passende Ersatzwohnung aus dem Wohnungsbestand des Vermieters angeboten bekommt, oder das Mietverhältnis gekündigt werden kann.
Aktueller Bericht
17Sep.
Kellerdecke selbst dämmen: In sechs Schritten zu weniger Heizkosten
Die Decke von unbeheizten Kellerräumen zu dämmen lohnt sich. Unterstützung durch Handwerksbetriebe ist dafür nicht nötig. Mit ein wenig handwerklichem Geschick können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Dämmung in sechs Schritten selbst anbringen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Sanierungsmaßnahme ist äußerst effektiv: Sie spart bis zu zehn Prozent Heizkosten jährlich. Kosten fallen nur für das Material an. Nachdem die Kellerdecke gedämmt wurde, ist zudem der Fußboden im Erdgeschoss im Winter nicht mehr kalt. Zusätzlich zur Dämmung der Kellerdecke empfiehlt sich auch ein Blick auf den Dachboden. Eine gute Dämmung der oberen Seite des Dachbodens schützt nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hitze. In manchen Fällen ist die Dämmung des Dachbodens sogar Pflicht. Während bei der Dachdämmung Fachleute gefragt sind, ist bei der Dämmung der oberen Geschossdecke ebenfalls viel in Eigenregie möglich. (mehr …)