Aktuelle Neuigkeiten

12. Januar 2023

Grundsteuererklärung: rund die Hälfte fehlt

Ende Januar läuft die – bereits verlängerte – Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Mit dem Stand von Anfang Januar wurden erst 57 Prozent aller Erklärungen eingereicht. Wird das Ruder noch rumgerissen? Und was droht säumigen Eigenheimbesitzern?

Geringste Quote in Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Stand vom 4. Januar lagen in Mecklenburg-Vorpommern mit gerade mal rund 40 Prozent die wenigsten Grundsteuererklärungen vor. Doch auch in anderen Bundesländern sah es bis dahin nicht besser aus: es folgen Baden-Württemberg und das Saarland (beide 45 Prozent), Berlin (45,6 Prozent), Nordrhein-Westfalen (46 Prozent), Brandenburg (47,5 Prozent) sowie Sachsen (49 Prozent).

Ganz knapp über der 50-Prozent-Marke lagen Bayern (50,5 Prozent), Hessen (52,9 Prozent), Thüringen (53,4 Prozent), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (jeweils 54 Prozent), Hamburg (55,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (56,3 Prozent) und der Spitzenreiter Bremen mit knapp 57 Prozent.

Weitere Verlängerung nahezu ausgeschlossen

Mehrere Finanzministerien schlossen eine weitere Fristverlängerung kategorisch aus. Die Frist galt zunächst bis zum 31. Oktober 2022 und wurde bereits um drei Monate verlängert. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ rät dazu, „die Sache nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben, um mögliche Server-Überlastungen zu umgehen“. Bei Nichtabgabe droht Eigentümern ein Säumniszuschlag. Dieser Verspätungszuschlag beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro. Bei zwei Monaten Verspätung wären das also mindestens 50 Euro. Unterlassen es Angeschriebene, den Verspätungszuschlag zu überweisen, können Finanzämter Bußgelder verhängen. Solche Zwangsgelder können bis zu 25.000 Euro erreichen.

 

Aktueller Bericht

23Juli

BEG-Reform 2026: Scharfe Kritik an gekürzten Sanierungsförderungen

Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte die Reform einzelne begrüßenswerte Verbesserungen, insgesamt schwächen die Kürzungen aber die Investitionsbereitschaft von Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor weiterhin deutlich verfehlt. ‌ (mehr …)

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