Aktuelle Neuigkeiten

27. Juni 2019

Grob fahrlässig: Gasbrenner bei Wind

Das Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist als grob fahrlässig einzustufen. Die Wohngebäudeversicherung darf die Leistung im Schadenfall kürzen.

Der Fall: Eigentümer flammt Unkraut ab
Der Eigentümer und sein Auszubildender entfernten Unkraut aus Pflasterfugen mit Gasbrenner und Hochdruckreiniger. Während der Gartenarbeit entzündeten Funken eine Hecke. Das Feuer griff auf das Wohngebäude über und verursachte einen Schaden von rund 150.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung erkannte den Schaden an, kürzte die Leistung jedoch um 30 Prozent, mit der Begründung, dass an diesem Tag Windstärke 5 herrschte und das Abflammen somit grob fahrlässig war. Vor Gericht forderte der Eigentümer die Erstattung des Differenzbetrages.

Klage wird abgewiesen
Das Landgericht Lüneburg wies die Klage ab und bestätigte den Gebäudeversicherer. Der Kläger hätte die Gefahr des Funkenfluges bei Wind erkennen müssen und hat somit grob fahrlässig gehandelt. Auch die Revision vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Dem OLG zufolge wäre sogar eine Kürzung in Höhe von 40 Prozent gerechtfertigt gewesen. Es verwies dabei auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, z. B. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10.

Aktueller Bericht

17Sep.

Kellerdecke selbst dämmen: In sechs Schritten zu weniger Heizkosten

Die Decke von unbeheizten Kellerräumen zu dämmen lohnt sich. Unterstützung durch Handwerksbetriebe ist dafür nicht nötig. Mit ein wenig handwerklichem Geschick können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Dämmung in sechs Schritten selbst anbringen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Sanierungsmaßnahme ist äußerst effektiv: Sie spart bis zu zehn Prozent Heizkosten jährlich. Kosten fallen nur für das Material an. Nachdem die Kellerdecke gedämmt wurde, ist zudem der Fußboden im Erdgeschoss im Winter nicht mehr kalt. Zusätzlich zur Dämmung der Kellerdecke empfiehlt sich auch ein Blick auf den Dachboden. Eine gute Dämmung der oberen Seite des Dachbodens schützt nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hitze. In manchen Fällen ist die Dämmung des Dachbodens sogar Pflicht. Während bei der Dachdämmung Fachleute gefragt sind, ist bei der Dämmung der oberen Geschossdecke ebenfalls viel in Eigenregie möglich. (mehr …)

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