04. Januar 2024
Gebäude-Energie-Gesetz: Das ändert sich 2024
Seit dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Das Wichtigste zu den Änderungen und Fördermöglichkeiten:
Was ändert sich?
Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen, so die Bundesregierung.
Bei der Wärmeplanung sind die Kommunen gefragt: Sie müssen bis spätestens 2028 (Großstädte bis 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.
Geht eine Öl- oder Gasheizung kaputt, darf sie repariert werden. Bei einem irreparablen Defekt gelten Übergangslösungen oder mehrjährige Übergangfristen. Auch gibt es Härtefallregelungen, die die Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreien können. Bereits seit 2015 gilt: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.
Welche Förderungen gibt es?
Wer seine Heizung austauscht und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigt, wird dabei vom Staat unterstützt. Eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten gibt es für alle Hauseigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen, die alte fossile Heizungen austauschen.
Einen Geschwindigkeitsbonus können selbstnutzende Eigentümer erhalten, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen. Bis Ende 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.
Weitere 30 Prozent sind je nach Haushaltseinkommen möglich (max. jährlich 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen).
Die Kosten werden mit maximal 70 Prozent gefördert, bei Einfamilienhäusern sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch förderfähig.
Aktueller Bericht
06Aug.
KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026
Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv. (mehr …)