Aktuelle Neuigkeiten

09. September 2021

Erst das Grundstück, dann das Haus kaufen

Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist in vielen Gegenden mit knappem Wohnraum inzwischen ein Problem. Immer mehr Interessenten unterschreiben Kaufverträge für Häuser, ohne die Zusage für ein passendes Grundstück zu haben.

Interessenten gehen hohe Risiken ein

Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt vor diesem Vorgehen. Weil es vor allem an Baugrundstücken mangelt, unterbreiten die Verkaufsteams mancher Schlüsselfertigfirmen den Bauwilligen seltsame Offerten: Zum Beispiel den Abschluss eines Bauvertrags für ein schlüsselfertiges Haus, gekoppelt mit der mündlichen Zusage für ein Grundstück. Nur: Der Bauvertrag liegt schnell zur Unterzeichnung vor, vom Grundstückskaufvertrag dagegen keine Spur. Darauf sollten sich Bauherren niemals einlassen, raten VPB-Experten. „Bei manchen dieser Angebote ist sehr fraglich, ob sie nicht der notariellen Beurkundungspflicht unterliegen oder ob ihr Hauptzweck in der Umgehung von Grunderwerbsteuer besteht. Sie können Bauherren in echte Schwierigkeiten bringen“, warnt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag und rät dazu, Koppelangebote immer genau prüfen zu lassen

Unabhängige Beratung empfohlen

Auch dass die Baukosten zu steigen drohen, machen sich viele Verkäufer zunutze: Sie versprechen eine Preisbindung, wenn der Vertrag sofort unterschrieben wird. Das ist hochriskant, warnt der VPB, denn niemand weiß, ob, wann und wo er passendes Bauland findet. Bereits nach 14 Tagen kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden, möglicherweise steigende Baulandpreise könnten die Ersparnis wieder zunichtemachen und im schlimmsten Fall passt das ausgesuchte Haus nicht zu den baurechtlichen Möglichkeiten des Grundstücks. Der VPB rät allen Interessenten, sich vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen.

 

Aktueller Bericht

17Okt

Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen

Wie der der Energiedienstleister Ista mitteilt, muss für das Jahr 2023 fast jeder Zweite (46 Prozent) nachzahlen, weil die tatsächlichen Heizkosten für das Jahr 2023 höher ausfielen als die dafür geleisteten Vorauszahlungen, während 43 Prozent eine Rückzahlung erhalten. Allerdings haben laut Umfrage 47 Prozent der Mieter bisher noch gar keine Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten.  Die Zahlen entnimmt Ista einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. (mehr …)

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