Aktuelle Neuigkeiten

19. Oktober 2023

Energiepreisbremse: Verlängerung bis April 2024

Trotz sinkender Strom- und Gaspreise hat das Kabinett eine Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Statt am Ende des Jahres auszulaufen, sollen die Preisbremsen nun bis Ostern 2024 verlängert werden. Zugleich soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Gas und Fernwärme zum Jahresanfang wegfallen.

Die Preisbremse im Detail

Die Energiepreisbremsen greifen seit März 2023. Rückwirkend wurden Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet. Eine Verlängerung ist zwar im entsprechenden Gesetz angelegt, muss aber noch beschlossen werden. Nun scheint sich das Kabinett geeinigt zu haben – der Bundestag muss allerdings noch zustimmen.

Bei der Strompreisbremse wird der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.

Mehrwertsteuersenkung soll aufgehoben werden

Aktuellen Berichten zufolge soll bereits ab Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Gas und Fernwärme erhoben werden. Ursprünglich war eine Senkung bis März 2024 beabsichtigt. Mit der um drei Monate vorgezogenen Anhebung würden gut zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen erzielt, die auch den Ländern zugutekämen, argumentiert Finanzminister Christian Lindner (FDP).

 

Aktueller Bericht

06Aug.

KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026

Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv. (mehr …)

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