Aktuelle Neuigkeiten

28. Juli 2022

Energetische Sanierung: Auf unabhängige Berater setzen

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Eigentümern dazu, sich bei einer geplanten energetischen Sanierung von unabhängigen Sachverständigen beraten zu lassen. Handwerker neigen häufig dazu, das eigene Gewerk zu empfehlen.

Neutrale Beratung ist das A und O

Handwerker führen leider häufig Verkaufsgespräche, so der VPB. Ein Fassadenbauer wird eine Fassadendämmung empfehlen, ein Heizungsbauer den Einbau einer neuen Heizung und ein Fensterbauer wird neue Fenster als beste energetische Sanierungsoption vorschlagen – unabhängig davon, ob dies die sinnvollste Maßnahme ist. Aus diesem Grund sollten Eigentümer auf unabhängige Sachverständige setzen, die einen durchdachten Sanierungsplan aufstellen. Unabhängige Berater finden Eigentümer z. B. über die regionale Verbraucherzentrale. Auch die KfW-Bank führt eine Liste mit Energieberatern. Ein guter Ansprechpartner ist zudem der Schornsteinfeger, sofern er Beratungen anbietet. Berater sollten niemals Verkäufer sein und firmen- und produktneutrale Empfehlungen aussprechen.

Förderungen nutzen!

Wer eine energetische Sanierung plant, sollte unbedingt vorher schauen, ob er zusätzlich von einer KfW-Förderung profitieren kann. Häufig werden z. B. die Fassadendämmung, die Erneuerung der Fenster, Heizungsaustausch, Photovoltaik-Anlagen und vieles mehr gefördert.

Wichtig: Die Förderung muss in der Regel vor Baubeginn beantragt werden. Interessierte sollten sich im Vorfeld über die weiteren Bedingungen und Anforderungen der Förderung informieren.

 

Aktueller Bericht

06Aug.

KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026

Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv. (mehr …)

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