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02. Februar 2023

Einkommensteuererklärung: Nebenkosten richtig absetzen

Mieter können viele der Nebenkosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Einige Posten auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung enthalten solche „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder Handwerkerleistungen. Doch was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Betriebskosten müssen gut aufgeschlüsselt sein

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen finden Mieter in der Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ im Mantelbogen. Als Nachweis gilt die Nebenkostenabrechnung selbst. Wichtig hierbei: die einzelnen Posten müssen detailliert aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, können Mieter ihren Vermieter zur Aufschlüsselung auffordern. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter mindestens eine separate Bescheinigung über die Kosten auszustellen (LG Berlin – 18 S 339/16).

Welche Kosten sind absetzbar?

Klassische Posten in der Nebenkostenabrechnung, die absetzbar sind, sind zum Beispiel: Gartenarbeiten und -pflege, Winterdienst, Treppenhausreinigung, bestimmte Hausmeistertätigkeiten, Wachdienst und mehr. Arbeitskosten können zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Auch Handwerkerleistungen können abgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem: Zählertausch, Aufzugs- und Heizungswartung, Schornsteinfeger, Dach- oder Fassadenarbeiten und vieles mehr. Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr.

Nicht absetzbar sind hingegen die Gebühren für die Abfallentsorgung, Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Grundsteuer und andere verbrauchsabhängige Nebenkosten.

 

Aktueller Bericht

06Aug.

KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026

Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv. (mehr …)

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